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TreffenDer Arbeitskreis Frauen trifft sich regelmäßig am letzten Samstag im Monat zwischen 11.00 und 13.00 Uhr in unserer Geschäftsstelle Bahnstraße 50.
KontaktSprecherin: Katja Geißenhöner, Telefon: 969 11 26, e-mail: geissenhoener@gruene-mh.de Stellvertreterinnen: Nilsen Boudour, Telefon: 38 05 28, und Inge Göricke, Telefon: 49 83 75
§ 7 b Satzung Kreisverband: Grüne Frauen1. Weibliche Mitglieder des Kreisverbandes von Bündnis 90/Die Grünen sind Mitglieder der AG „Grüne Frauen“. 2. Die AG „Grüne Frauen“ wendet sich insbesondere frauenpolitischen Themen zu und ist bei allen politischen Angelegenheiten der Partei rede- und antragsberechtigt.3. Die AG ist berechtigt nach Maßgabe von Punkt IV. 3. der Beitrags- und Kassenordnung Finanzmittel für eigene Aktivitäten zu nutzen. Die Mittel sind beim Kreisvorstand bzw. bei der Mitgliederversammlung zu beantragen. Der Vorstand der AG legt dem Kreisvorstand bis zum 1. März des Folgejahres einen Rechenschaftsbericht über die vom Kreisverband zur Verfügung gestellten Finanzmittel vor. 4. Die AG informiert den Kreisvorstand über ihre Aktivitäten. Dieser Absatz hat den Charakter einer Empfehlung. 5. Die AG wählt aus ihrer Mitte einen mindestens dreiköpfigen Vorstand, darunter (Presse-)Sprecher/innen und Schatzmeister/in. Mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder sollen Mitglieder der Partei sein. 6. Die AG kann sich ein eigenes Statut geben. Dieses Statut darf nicht gegen Bestimmungen dieser Satzung und ihrer Bestandteile verstoßen. 7. Die Mitarbeit von Frauen, die nicht Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen sind, ist erwünscht.
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