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TreffenDie Grüne Jugend trifft sich donnerstags ab 19.00 Uhr in der Geschäftsstelle, Bahnstraße 50.
KontaktKoordinatorin: Katja Geißenhöner, Telefon: 969 11 26, e-mail: geissenhoener@gruene-mh.de
§ 7 a Satzung Kreisverband: Junge Grüne1. Mitglieder des Kreisverbandes von Bündnis 90/Die Grünen bis zum vollendeten 28. Lebensjahr sind Mitglieder der AG „Junge Grüne“. 2. Die AG „Junge Grüne“ wendet sich insbesondere jugendpolitischen Themen zu und ist bei allen politischen Angelegenheiten der Partei rede- und antragsberechtigt. 3. Die AG ist berechtigt nach Maßgabe von Punkt IV. 3. der Beitrags- und Kassenordnung Finanzmittel für eigene Aktivitäten zu nutzen. Die Mittel sind beim Kreisvorstand bzw. bei der Mitgliederversammlung zu beantragen. Der Vorstand der AG legt dem Kreisvorstand bis zum 1. März des Folgejahres einen Rechenschaftsbericht über die vom Kreisverband zur Verfügung gestellten Finanzmittel vor. Dabei werden die von der Stadt zur Verfügung gestellten Gelder (RPJ-Mittel) nachrichtlich aufgeführt. 4. Die AG informiert den Kreisvorstand über ihre Aktivitäten. Dieser Absatz hat den Charakter einer Empfehlung. 5. Die AG wählt aus ihrer Mitte einen mindestens dreiköpfigen Vorstand, darunter (Presse-)Sprecher/innen und Schatzmeister/in. Mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder sollen Mitglieder der Partei sein. 6. Die AG kann sich ein eigenes Statut geben. Dieses Statut darf nicht gegen Bestimmungen dieser Satzung und ihrer Bestandteile verstoßen. 7. Die Mitarbeit von Jugendlichen, die nicht Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen sind, ist erwünscht.
Grüne Jugend: LinksEuropäische Grüne Jugend (englisch)
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