Was bedeutet die Europäische Charta zum Schutz der
Menschenrechte für Seniorinnen und Senioren speziell in Mülheim an der Ruhr im
Januar 2007?
Was hat sich getan?
Unterzeichnung der Charta im Dezember 2004
Gedanken
zum Artikel II der Europäischen Charta der Menschenrechte
Unterstützt wird der
„Artikel II - Prinzip der
Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung“
der Europäischen Charta
seit August 2006 durch das Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Es soll u. a. auch
die Benachteiligung älterer Menschen
verhindern und beseitigen. Somit gibt es jetzt rechtliche Möglichkeiten sich
gegen einige Formen der Altersdiskriminierung zu wehren mit dem Anspruch auf
Schadenersatz und Schmerzensgeld. Allerdings sind Dienstleistungen bei Banken
(Kredite) und das Gesundheitswesen nach überwiegender Meinung ohne rechtlichen
Schutz.
Altersdiskriminierung
wirkt destruktiv auf eine Gesellschaft. Sie kann sich als Einstellung über
Generationen hinweg verfestigen. Im schlimmsten Fall kann sie dazu führen, dass
alte Menschen als eine Gruppe gesehen werden, die der Gesellschaft nur Probleme
bereitet. Sie kann in allen Lebensbereichen auftreten: Freunde, Freizeit,
Beruf, Familie, Gesundheit, öffentliches Leben und Finanzen. Daher ist jeder
Form von Altersdiskriminierung entgegen zu treten.
Es sollten vielmehr alle Generationen solidarisch zusammenleben und die
vorhandenen Potentiale älterer Menschen für die Gesellschaft genutzt werden.
Altersdiskriminierung
kann man nicht immer leicht erkennen.
Was aber sind
Merkmale von Altersdiskriminierung?
Die Alten werden
ausschließlich als Alte bezeichnet und werden als Gruppe ausgegrenzt. Sie
werden nur als „alt“ wahrgenommen, ohne sie mit ihren persönlichen Eigenschaften,
die einen Menschen ausmachen, zu betrachten. Alte Menschen werden abgewertet,
weil vermutet wird, dass ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten
nachgelassen haben.
Bei den Alten kann dadurch
die persönliche Freiheit und Lebensqualität vermindert werden und das
Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein kann verletzt werden.
Jeder ältere Mensch
sollte sich gegen Altersdiskriminierung wehren:
-
Er sollte sein eigenes Altersbild reflektieren und sein
Selbstbewusstsein im Alter trainieren.
-
Er sollte sich gegen Altersdiskriminierung direkt wehren, um
auf das benachteiligende Verhalten hinzuweisen.
-
Er sollte die Altersdiskriminierung sichtbar machen, indem
er darüber spricht.
-
Er sollte sich mit seiner Erfahrung der Diskriminierung an
Verbände, Initiativen, Organisationen und die Öffentlichkeit wenden und er
sollte sich den Gruppierungen anschließen, die für ein realistisches Altersbild
stehen und die Zukunft positiv gestalten wollen.
Die Sparkasse Mülheim bestätigt auf Nachfrage:
Nichtdiskriminierung von Senioren bei Kreditvergabe
Altersdiskriminierung
Es gibt Fortschritte in folgenden Bereichen:
Artikel I: Recht auf die Stadt
Im Zuge der Neukonzeptionierung der Bürgersteige, Straßen und Plätze
der Innenstadt wurde auf Barrierefreiheit geachtet, sodass auch Alte mit Rollatoren sich gut vorwärts bewegen können. Auch in
öffentlichen Gebäuden findet das Prinzip mehr und mehr Anwendung. Auf Antrag
des Seniorenbeirates wurden Sitzgelegenheiten an Haltestellen geschaffen. In
Kaufhäusern gibt es zum Teil auch schon vereinzelt Sitzinseln, aber es gibt
noch verstärkten Bedarf in Supermärkten.
Artikel V: Verpflichtung zur Solidarität
- In Mülheim gibt
es verschiedene und nicht wenig Service-Angebote speziell für Senioren. Ein
Faltblatt dazu müsste erstellt werden, um einen besseren Überblick zu haben.
Taxigutscheine
jetzt auch für Senioren
Gesponsertes
Angebot hilft, Geld zu sparen
Es sollen nicht nur
die jüngeren Mitbürger sicher nach Hause kommen, auch die Älteren:
Daher sind ab
sofort auch Senioren-Taxigutscheine erhältlich. Sie funktionieren wie das
unlängst eingeführte Jugendtaxigutschein-Prinzip für junge Mülheimer bis
21Jahre:
Ein Gutscheinheft
besteht aus vier Gutscheinen à 5 Euro, hat also einen Wert von 20 Euro. Das
ganze Heft kostet aber nur 15 Euro. Die Differenz wird von Sponsor Mercedes Lueg getragen, den Druck hat die Druckerei Riehl
übernommen.
Zielgruppe sind Bürger über 60.
500 Gutscheinhefte
sind gedruckt und warten auf Käufer.
Die Gutscheine
können einzeln oder auch auf einmal verbraucht werden – z. B. für die Fahrt zum
Einkauf, zum Arzt oder für rein private Zwecke – und haben kein Verfallsdatum.
Anders als bei den
Jugendtaxischeinen wird das Wechselgeld für die Seniorengutscheine bar
herausgegeben. Absprachen bestehen bislang mit zwei Taxi-Unternehmen, doch es
kann auch mit anderen Taxi-Unternehmen abgerechnet werden. Als „soziale
Verpflichtung für ein Unternehmen vor Ort“ sieht das Haus Lueg
sein Engagement jetzt auch für Senioren.
Anstoß sei der von
OB Mühlenfeld skizzierte „demografische Wandel“ gewesen.
2. Artikel VIII:
Recht auf politische Teilhabe: Stadtteilbefragung mit
Beteiligung von Senioren: Weiterentwicklung der Seniorenpolitik in der Stadt
Mülheim/ Handlungskonzept:
Vorrangiges Ziel:
Ein weitgehend selbst bestimmtes und sozial eingebundenes Leben für alle
älteren Mitbürger/innen in der Stadt Mülheim an der Ruhr zu ermöglichen /
Förderung des aktives Altern im generationenübergreifenden Zusammenhang
Von Prof. Jäger von der Uni Dortmund? Ergebnisse werden
erst am 14. Februar veröffentlicht.
-
Alle Parteien haben sich auf ein Konzept geeinigt, bei dem
sie gemeinsam mit den Bürgern dem Demografischen Wandel Rechnung tragen wollen.
Das Konzept beschäftigt sich mit allen
Generationen.
- Auch die Bertelsmann –Stiftung hält zu
diesem Thema 3 Vorträge
- Das Theater „Spätlese“ veranstaltet zum
Thema Senioren 3 Diskussionsabende, um daraus ein Theaterstück zu entwickeln.
Artikel XI: Recht auf Information
-
Ein Seniorenwegweiser wird immer wieder aktualisiert, um den
Senioren Informationen in allen sie betreffenden Bereichen zu geben.
-
Die Zeitungen, vor allem die NRZ, haben über Wochen das
Thema Senioren im Jahre 2007 behandelt und über diese Altersgruppe informiert.
Artikel XII: Allgemeines Recht auf öffentliche
Einrichtungen zur sozialen Sicherung
Neue
Seniorenberatungsstellen in den Stadtteilen, eine ist in Dümpten. Gibt es schon
mehr?
- Ein Arbeitskreis
für „Gerontopsychiatrische Versorgung“ hat sich
gebildet, um in diesem Bereich für eine bessere Versorgung zu sorgen.
1.Artilel XIII: Recht auf Bildung
- Modernisierung der Altentagesstätten. Sie
sind nicht mehr ausgelastet.
-
Befragung und Untersuchung: Fastra-Gutachten / Frau Stratmann: Neukonzeptionierung der Altentagesstätten
Wie ist
das Ergebnis?
Es ist
deckungsgleich mit dem Gutachten von Herrn Dr. Jäger / Uni Dortmund
- Neue Konzepte für Altentagesstätten –
AWO-Konzept: „12 Qualitätsziele für die offene Altenarbeit und Altersbildung“,
Schulung der Mitarbeiter und mehr Mitbeteiligung der Senioren
-
Die VHS bietet unter Rubrik: Berufsorientierte
Arbeitstechniken und Qualifizierungen unter der Überschrift: Generation 50 Plus
= 9 PC- und Internetkurse an.
Artikel XVI: Das Recht auf Wohnen
- Es gibt jetzt
auch in Mülheim Alters-WG`s, ebenfalls Demenzkranke.
Der Trend geht zur Schaffung von mehr WG`s, auch auf
privater Basis.
- 3 städtische
Altenheime werden modernisiert und es soll Wohngruppen zu jeweils 8 Personen
geben.
-Laut Herrn Konitzka, Sozialamtsleiter, wird es auch in Mülheim
Altenwohnungen mit Service für erschwingliches Geld geben.
Artikel XIX: Recht auf ausgewogene Stadtentwicklung
- Barrierefreie
Wohnungen, (SWB) Sozialwohnungen gibt es laut Geschäftsführung in ausreichendem
Maße. Bei Bedarf wird umgebaut.
Das Land stellt Fördermittel
zum barrierefreien Umbau von Wohnungen zur Verfügung.
- Im Zuge der neuen
Verkehrsführung wurde altengerecht, auch für Rollatoren,
auf Barrierefreiheit geachtet.