Der Altersdiskriminierung entgegenwirken –

Partizipation fördern und soziale Benachteiligungen abbauen

Die individuelle und gesellschaftliche Lebensgestaltung älterer Menschen verändert sich. Ein aktives und selbstbestimmtes Leben führen - immer mehr Menschen wollen und können heute bis ins hohe Alter ihr Leben so gestalten. Aber trotz eines sich verändernden Altersbildes bestehen immer noch viele Diskriminierungen im Alter. Altersdiskriminierung begegnet uns noch in vielen Lebensbereichen: bei den Zugangsmöglichkeiten zu Gesundheitsleistungen, Mobilität und Barrierefreiheit, Bildungsangeboten, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Möglichkeiten zur politischen Teilhabe und oftmals im Arbeitsleben. Häufig werden Altersgrenzen eingeführt, die es Menschen ab einem bestimmten Lebensalter unmöglich machen, sich in Ehrenämtern zu engagieren. Zahlreiche Beispiele für Altersdiskriminierung belegen, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht.

I. Das Bild des Alters im Wandel

1. Der demografische Wandel stellt eine Herausforderung dar, der sich die Gesellschaft zu stellen hat. Noch nie wurden die Menschen so alt wie heute. Altsein ist heute auch nicht mehr nur eine kurze Phase nach Abschluss der Berufstätigkeit, sondern ist sehr oft eine Phase, die mehrere Jahrzehnte umfasst. Viele Faktoren haben zu einer deutlich längeren Lebenserwartung geführt. Dank des medizinischen Fortschritts, einer besseren Ernährung, weniger körperlicher Arbeit werden die Menschen älter und bleiben in vielen Fällen im Alter auch aktiver und gesünder. Alt sein definiert sich heute weniger über das biologische Alter, sondern zunehmend über das soziale Alter. Gradmesser hierzu sind Gesundheit und körperliche Fitness, gesellschaftliches Eingebundensein, Teilnahme an kulturellen und öffentlichen Ereignissen. Diese Entwicklung verändert auch unser Zusammenleben.

Die Altersbilder wandeln und unterschiedliche Altersgenerationen und -milieus entwickeln sich. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Erfahrungen, Lebensstile und eine kulturelle Vielfalt. Der 5. Altenbericht der Bundesregierung hat aufgezeigt, dass die Gruppe der älteren Menschen in sich äußerst heterogen ist. Bei aller Differenziertheit zeigt sich aber ein klares Votum für ein deutlich anderes Verständnis von Alter als es bisher verankert war. Weder Innovationskraft noch Leistungsbereitschaft oder das Interesse an Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben lassen schlagartig nach, nur weil ein bestimmtes Lebensalter erreicht wird. Dabei wird Alter nicht mehr vorrangig mit dem Abbau von körperlichen und geistigen Fähigkeiten und somit mit Defiziten, sondern zunehmend mit potenziellen Stärken und Kräften und zu nutzenden Erfahrungen verbunden.

2. Die starke Bereitschaft älterer Menschen, sich bürgerschaftlich zu engagieren, ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass der gegenwärtige Wandel eine neue Verteilung von Aufgaben und Unterstützung im Lebensverlauf erfordert: Das Engagement liegt in erster Linie in dem Wunsch begründet, die Gesellschaft aktiv mitzugestalten, Erfahrungen und Wissen an Jüngere weiterzugeben, die sonst oft verloren gehen, ein selbst bestimmtes Leben zu führen und teilzuhaben am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Viele ältere Menschen wollen die hinzugewonnenen Jahre aktiver, selbstbestimmter und mit sinnvollen Aufgaben verbringen. Im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements hat der Anteil der Älteren in den letzten Jahren überdurchschnittlich zugenommen. So ist in den letzten fünf Jahren das bürgerschaftliche Engagement von älteren Menschen um sechs Prozent gestiegen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Lebensentwürfe der älteren Generation, deren Wohn- und Lebensform einem starken Wandel unterliegen.

II. Was ist eine Altersdiskriminierung?

1. Altersdiskriminierung bezeichnet eine soziale und ökonomische Benachteiligung von Einzelpersonen oder von Personengruppen aufgrund ihres Lebensalters. Den Betroffenen wird es erschwert, in angemessener Weise am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.

Nach den Gleichbehandlungs-Richtlinien der EU liegt eine direkte Altersdiskriminierung vor, wenn eine Person aufgrund ihres Alters in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person erfährt. Um eine indirekte Diskriminierung handelt es sich, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren bestimmte Personen aufgrund ihres Alters in besonderer Weise benachteiligen können.

„Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.“ (Charta der Grundrechte der Union, Artikel II-81, Abs.1)

2. In Deutschland wurde im August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft gesetzt. Benachteiligungen aufgrund des Alters sind demnach im Anwendungsbereich dieses Gesetzes nicht mehr zulässig. Mit der Diskussion um die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in die deutsche Gesetzgebung hat das Thema „Altersdiskriminierung“ an Aufmerksamkeit gewonnen. Allerdings hat sich die Diskussion überwiegend auf Anwendungsbereiche im Erwerbsleben und Anwendungsbereiche des deutschen Antidiskriminierungsgesetzes reduziert.

III. Alterdiskriminierung in vielen Lebensbereichen

1. Altersdiskriminierung findet noch in vielen Lebensbereichen statt. Beispielsweise bei den Zugangsmöglichkeiten zu Gesundheitsleistungen, Bildungungsangeboten, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Möglichkeiten zur politischen Teilhabe und Anerkennung von Ressourcen – auch finanziellen – und Fähigkeiten alter Menschen. Vielfach werden die zunehmende Zahl älterer Menschen und deren wachsender prozentualer Anteil an der Gesamtbevölkerung unter negativen Vorzeichen diskutiert und als eine Bedrohung der sozialen Sicherungssysteme und des Arbeitsmarktes dargestellt. Begriffe wie „Rentnerschwemme“, „Alterslawine“, „Überalterung“ verstärken dies und suggerieren, dass ältere Menschen bedrohlich für die Gesellschaft sein können. Zudem werden in der gesellschaftlichen Debatte wiederholt Vorschläge zur Sanierung der sozialen Sicherungssysteme vorgetragen, die auf eine Rationierung einzelner Gesundheitsleistungen für ältere Menschen ausgerichtet sind.

2. Auch bei der Teilnahme am Erwerbsleben werden ältere ArbeitnehmerInnen in vielen Berufsfeldern im Verhältnis zu jüngeren Erwerbstätigen benachteiligt, auch werden ihnen oft betriebliche Fort- und Weiterbildungen verweigert. 41 % der Betriebe in Deutschland beschäftigen keine MitarbeiterInnen, die älter als 41 Jahre sind. Die Erwerbsquote älterer ArbeitnehmerInnen (55 bis 64 Jahre) beträgt lediglich 41,2 % (5. Altenbericht 2005). In den skandinavischen Ländern liegt die Erwerbsquote der älteren ArbeitnehmerInnen bei bis zu 70 Prozent.

3. Eine weitere Form der Diskriminierung stellen Altersgrenzen, die sich in Vereinssatzungen finden. Als diskriminierend werden auch Anzeigen angesehen, die für bürgerliches Engagement werben und sich überwiegend an Personen unter 65 Jahre richten.

Auch bei der Übernahme von Ehrenämtern bestehen altersdiskriminierende Vorgaben. Beispielsweise heißt es im nordrhein-westfälischen Schiedsamtgesetz in § 2 Eignung für das Schiedsamt Abs. (4): „Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.“ Für Schöffinnen und Schöffen ist ebenfalls eine Altersgrenze festgehalten. § 33 Nr. 2 GVG des Gerichtsverfassungsgesetzes sieht vor, dass keine Personen in ein Schöffenamt berufen werden sollen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben.

Ebenso verhält es sich bei Gutachtern, die nicht älter als 68 Jahre sein sollen.

Gerade für eine alternde Gesellschaft ist dies allerdings ein falsches Signal. Dies reduziert die Chancen älterer Menschen, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.

4. „Seniorenwirtschaft“, „Wirtschaftskraft Alter“ oder „Silbermarkt“ – das sind die neuen Schlagworte, wenn es darum geht, darauf hinzuweisen, dass in der demographischen Entwicklung auch wirtschaftliche Chancen stecken. – In krassem Gegensatz dazu steht die Praxis vieler Banken und Versicherungen, ältere Menschen anders zu behandeln als jüngere Kunden, sie manchmal sogar von bestimmten Angeboten auszuschließen.

Altersdiskriminierung ist auch beim Kauf von Waren und Dienstleistungen anzutreffen. So beträgt beispielsweise das Alter beim Abschluss und der Prämienhöhe von Lebens-, Kranken- und Reiserücktrittsversicherungen eine wesentliche Rolle. Das Alter ist auch ein wichtiger Faktor bei der Vergabe von Krediten oder Hypotheken durch Geldinstitute. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Fälle bekannt, in denen Kreditinstitute – mutmaßlich aufgrund des Lebensalters der Kunden – die Vergabe von Darlehen abgelehnt hatten.

IV. Finanzielle Situation entscheidet oft über Teilhabe und Selbstbestimmung

1. Älterwerden ist vor allem mit der Hoffnung verbunden, gesund zu bleiben und den bisherigen Lebensstandard möglichst zu halten. Altern heißt aber auch für viele Menschen, von Altersarmut betroffen zu sein und in Lebenssituationen, in denen Menschen auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, oft nicht selbstbestimmt leben zu können, in Betreuungsverhältnissen entmündigt zu werden und oftmals isoliert und einsam in der eigenen Wohnung zu leben, weil zum Beispiel nicht das Geld vorhanden ist, um kulturelle Angebote zu nutzen. Altern heißt für viele Menschen, keine Privatsphäre und keine eigene Häuslichkeit zu besitzen und oft gegen den eigenen Willen in Alten- und Pflegeheimen untergebracht zu werden, wenn die Alternativen nicht finanzierbar erscheinen und von Kostenträgern nicht übernommen werden.

2. Statistiken weisen zwar darauf hin, dass sich im Durchschnitt die Einkommenssituation der älteren Generation gegenüber früheren Jahrzehnten verbessert hat. Dennoch sind die Einkommen der älteren Menschen sehr ungleich verteilt. Frauen haben im Schnitt immer noch wesentlich geringere Alterseinkünfte als Männer. Aufgrund der hohen Erwerbslosigkeit und brüchiger Erwerbsbiografien muss davon ausgegangen werden, dass die soziale Ungleichheit zwischen den älteren Menschen weiter zunehmen wird. Der 5. Altenbericht belegt die unzureichende Gleichstellung von Frauen. Dadurch bleibt die ungleiche Verteilung von unbezahlter Familien- oder Pflegearbeit unberücksichtigt. Frauen leisten zudem sehr viel mehr unbezahlte Arbeit für andere, als sie selbst erhalten. Im Alter sind sie dann oft auf professionelle Pflege angewiesen. Um diese einkaufen zu können, bedarf es aber finanzieller Ressourcen.

3. Die Alterseinkommen derer, die heute in den mittleren Jahren sind, werden in den nächsten Jahren noch sehr viel ungleicher verteilt sein, als das bereits heute der Fall ist. Während ein Teil der älteren Menschen sich ganz dem Leitbild vom selbstbestimmten und informierten Verbraucher oder der Verbraucherin entsprechend Dienstleistungen und Konsumartikel einkaufen können, werden sich bei vielen die Folgen der kontinuierlichen Kürzungen des Leistungsniveaus der gesetzlichen Versicherungssysteme und die unsteten Verdienstmöglichkeiten in vielen Lebenslagen bemerkbar machen. Altersarmut wird wieder zunehmen. In vielen Städten sind in den letzten Jahren die Ausgaben für die Grundsicherung deutlicher angestiegen als eingeplant. Besonders von Armut betroffen sind ältere Menschen mit Migrationsbiografie. Es ist davon auszugehen, dass die soziale Ungleichheit im Alter weiter zunehmen wird.

V. Der Landtag stellt fest:

VI. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. Strategien einer aktiven Antidiskriminierungspolitik zu entwickeln und unter Einbezug aller gesellschaftlichen Akteure durchzusetzen;

  1. eine Strategie am Arbeitsmarkt zu verfolgen, die Vorbehalte in der Einstellungspraxis gegenüber älteren Menschen abbaut und die Beschäftigungsfähigkeit und -möglichkeit älterer Menschen erhöht;

  1. die Bedeutung der Weiterbildung als wesentliches Instrument zum lebenslangen Lernen weiterzuentwickeln und zu fördern. Sowohl die Arbeitsbedingungen als auch Weiterbildungsangebote müssen alters- und situationsgerecht ausgerichtet werden;

  1. die stärkere Partizipation von älteren Menschen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben als Ziel politischer Maßnahmen in den Vordergrund zu stellen und sich dafür einzusetzen, dass die Beteiligungsmöglichkeiten älterer Menschen erweitert und bestehende Diskriminierungen abgebaut werden;

  1. die Entwicklung und Umsetzung einer kultursensiblen Altenpolitik zu fördern;

  1. das Potenzial älterer Menschen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements anzuerkennen, zu fördern und weiter auszubauen, den notwendigen Infrastrukturausbau für das bürgerschaftliche Engagement älterer Menschen zu unterstützen und langfristig zu sichern;

  1. darauf hinzuwirken, dass im Land und in den Kommunen, die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien umgesetzt und die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingehalten werden;

  1. Gesetze und sonstige Vorschriften dahingehend zu überprüfen, ob diskriminierende Altersgrenzen und Altersregelungen bestehen und ggfs. entsprechende Änderung vorzunehmen bzw. sich für entsprechende Änderungen einzusetzen.