Auszeit für die Pflege

Neues Gesetz

Für Beschäftigte gibt es die Möglichkeit, eine unbezahlte halbjährige Auszeit vom Job zur Pflege von Angehörigen zu nehmen.

Das neue Pflegegesetz ist Teil einer umfassenden Pflegereform und soll laut Gesetzgeber die Unvereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessern.

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung erhält dieses Thema zunehmend Bedeutung, denn in Deutschland sind mehr als 2 Mio. Menschen pflegebedürftig, 2020 rechnet das Institut für Wirtschaftsforschung mit 3 Mio Pflegebedürftigen.

Statistisch gesehen unterstützt heute jeder 5. Angestellte einen pflegebedürftigen Angehörigen.

Ein Mitarbeiter kann bei einer akut auftretenden Pflegesituation bis zu zehn Tage der Arbeit fern bleiben.

Bei häuslicher Pflege kann ein Mitarbeiter eine Pflegezeit bis zu sechs Monate nehmen.

Auch eine Teilzeittätigkeit ist möglich, die aber vom Arbeitgeber abgelehnt werden kann.

Arbeitgeber, die regelmäßig mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen, müssen für die Pflege ihre Mitarbeiter freistellen, denn eine vollständige Pflegefreistellung, die vorschriftsmäßig angekündigt wurde, kann nicht ablehnt werden, auch nicht, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen.