Gegen die steigende Liberalisierung der Sozialdienstleistungen in Europa

In unserem „Manifesto of the ENGS“ beschäftigt sich der Artikel 7 mit dieser Thematik, der Ausgangspunkt für den Beitrag ist:

7. Gegen eine zunehmende Liberalisierung der Sozialdienstleistungen in Europa: Wir fordern klare gesetzliche Regelungen für die Sozialdienstleistungen in ganz Europa und wenden uns dagegen, dass Teile der Dienstleistungen als Wirtschaftstätigkeit definiert werden, um sie so den Regelungen des Markts zu unterwerfen. Wir fordern einen gesetzlichen Rahmen, der die sozialen Dienste als Bestandteil des Allgemeinwohls unter besonderen Schutz stellt. Nur so kann garantiert werden, dass die sozialen Dienste und Gesundheitsdienste den Bürgerinnen und Bürgern, besonders betroffen sind hier die Alten, als Grund-versorgung auch in Zukunft garantiert werden können, und zwar universell und unabhängig vom Status und Wohnort.

Auf der europäischen Ebene gibt es in der Sozialpolitik geringe Kompetenzen. Um Sozialdumping zu vermeiden, sind gemeinsame Standards notwendig .

Betroffen sind vor allem die älteren Menschen in der EU

In Europa müssen wir uns für eine starke europäische Sozialpolitik einsetzen. Ihre Aufgabe muss sein, das staatliche Wohlfahrtssystem bei der Schaffung sozialer Rechte und einer wirklich gleichberechtigten Gesellschaft zu ergänzen und zu unterstützten.

Nur mit globaler Perspektive kann es ein gleichberechtigtes und nachhaltiges europäisches Sozialsystem geben.

In unserer Gesellschaft verändern sich Familienstrukturen und auch das Arbeitsleben. Das betrifft vor allem ältere Menschen, die zusätzlich auf Grund unzureichender Sozialversorgung und gekürzter öffentlicher Ausgaben ohne entsprechende Unterstützung oft benachteiligt werden.

Ältere Menschen werden häufig mit ihren Familien an manchen Orten und in manchen Ländern wegen mangelnder öffentlicher Pflegeeinrichtungen in der schwierigen Situation der Pflege allein gelassen.

Zugleich bekommen ältere Menschen zunehmend ungleiche Pensionen. Unter den älteren Menschen in der Europäischen Union entsteht somit eine Form von sozialem Missverhältnis.

Ein weiterer Grund für die soziale schlechter Stellung von älteren Menschen ist die steigende Liberalisierung der sozialen Dienstleistungen.

Wir halten es deshalb für wichtig, den Dienstleistungen der Daseinsvorsorge auf europäischer Ebene einen gesetzlichen Schutz durch eine Rahmenrichtlinie zu geben. Dienstleistungen der Daseinsvorsorge dürfen nicht unter europäische Wettbewerbsbedingungen gestellt werden.

Deshalb stehen wir für eine Rahmenrichtlinie zur Daseinsvorsorge.

Die soziale Integration aller Bürger ist die Voraussetzung für eine geschlechter-gerechte, Generationen gerechte und nicht diskriminierende Gesellschaft, die allen Bürgern soziale Sicherheit bietet. Soziale Integration bedeutet u.a. das Recht auf Gesundheitsvorsorge, Ärzte, Krankenhäuser, genügend Sozialleistungen, ausreichende brauchbare soziale Unterstützungsdienste, Anspruch auf Grundversorgung und auch die Dienstleistungen im allgemeinen Interesse wie Energiewirtschaft, Wasser- und Abfallwirtschaft, , Postdienste, Leistungen des Bildungssektors, Barrierefreiheit in allen Bereichen und Mobilität mit gut funktionierenden, barrierefreien öffentlichen Verkehrsmitteln und Telekommunikation wie Radio, Fernsehen und Internet.

Der Wohlfahrtsstaat innerhalb Europas ist nationale Kompetenz. In den Mitgliedstaaten der EU müssen die Zentralregierungen, Regionen und Kommunen für das Wohlergehen ihrer Bürger sorgen, den sozialen Zusammenhalt fördern und zugleich demokratische Entscheidungen über beispielweise die Qualität der Dienstleistungen garantieren.

Wir streben kein einheitliches Sozialmodell an, aber wir verlangen Mindeststandards die von jedem Wohlfahrtsstaat erfüllt werden sollten. Darüber hinaus sollen die unterschiedlichen Kulturen und Modelle der Mitgliedstaaten so bleiben, wie es die Bürger wollen.

Grüne haben im Parlament gegen die Dienstleistungsrichtlinie gestimmt und kämpfen für den Erhalt der Dienste von allgemeinem Interesse – Daseinsvorsorge

Grüne haben im Europäischen Parlament gegen die Dienstleistungsrichtlinie, die „Bolkenstein-Richtlinie“, gestimmt, obwohl große Teile der Daseinsvorsorge von der Richtlinie ausgenommen wurden. Aber die sozialen Dienste wurden nicht eindeutig herausgenommen und soziale und arbeitsrechtliche Standards nicht verbindlich festgeschrieben. Graubereiche und Rechtsunsicherheit sind die gefürchteten Folgen.

Zu begrüßen ist ein Protokoll zur Daseinsvorsorge des künftigen EU-Vertrages (Vertrag von Lissabon), das einen Rahmen für rechtlichen Schutz schaffen könnte, damit der soziale Charakter und die Versorgung vor Ort in den jeweiligen Kommunen gesichert werden können. Im Protokoll des Reformvertrags wird die spezielle Bedeutung von Leistungen der Daseinsvorsorge anerkannt: „das humanitäre Recht auf soziale Dienstleistungen und ihren Beitrag zum würdevollen Leben in allen Phasen und sozialen Situationen“. Dieses Protokoll könnte nun die Rechtsgrundlage für den Schutz der Daseinsvorsorge bilden, aber die zuständige EU-Kommission will daran festhalten, alle Dienste der Daseinsvorsorge, inklusive der sozialen Dienste und Gesundheitsdienste dem Wettbewerbsrecht zu unterstellen. Ihre Position: Wenn Dienstleistungen gegen Entgelt geleistet werden, werden sie alle als wirtschaftliche Dienstleistungen eingestuft.

„Ihrer jüngsten Mitteilung zum „Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts“ ist ein Begleitdokument zugeordnet, welches sich der Daseinsvorsorge widmet. Darin besteht die Kommission darauf, dass es weiterhin eine Fall-zu-Fall-Überprüfung des Europäischen Gerichtshofs geben soll, um festzustellen, ob Dienste der Daseins-vorsorge, also auch soziale Dienste, Europa weit ausgeschrieben werden müssen, und inwieweit die staatlichen Beihilfen dafür berechtigt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses Entgelt vom Nutznießer oder von Dritten (z.B. einer Versicherung) entrichtet wird. Sie will in allen diesen Fällen die Binnenmarktregelung für den freien Dienstleistungsverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit angewendet sehen. Ausnahmen sollen nur noch für Dienste im Zusammenhang mit der Ausübung öffentlicher Gewalt gelten. Die Rechtsstellung der Dienstleistungserbringer soll in Zukunft keine Rolle mehr spielen, auch wenn sie wie die Wohlfahrtsverbände einen gemeinnützigen Charakter oder im internationalen Recht eine Sonderstellung haben. Allein die Dienstleistung soll entscheidend sein. Eine Ausnahme aus den Binnenmarktregelungen würde die Kommission auch für die Sozialdienstleistungen nur akzeptieren, wenn eine Verwaltungsvorschrift der Mitgliedstaaten einen klaren Auftrag dazu erteilt. Die aktive Rolle von Wohlfahrtsorganisationen oder kirchlichen Organisationen, Menschen zu betreuen und ihnen Dienste anzubieten, die ihnen ein menschenwürdiges Leben (oder Sterben) ermöglichen oder sie wieder in die Gesellschaft eingliedern, soll in Zukunft allein nicht mehr ausreichen.“

Somit ist zu befürchten, dass es keinen Vorschlag zur Trennung der Bereiche Wettbewerb und Daseinsvorsorge gibt.

(Aus: Der Kampf um die Daseinsvorsorge geht in die nächste Runde, Elisabeth Schrödter, EU-Abgeordnete)

Weitere Beispiele öffentlicher Dienste der Daseinsvorsorge mit dem Charakter der Gemeinwohlausrichtung der kommunalen Selbstverwaltung, die mit den auf Wettbewerb ausgerichteten Binnenmarktregeln der EU kollidieren, sind ebenfalls

Dienste ohne wirtschaftlichen Charakter und von sozialem Interesse wie Kinderbetreuung und Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen und Familien und soziale Dienstleistungen im Bereich der Wohnung. Diese Maßnahmen sind massiv auf öffentliche Gelder angewiesen. Die jetzige Regel ist, dass die Dienste vom Staat in Auftrag gegeben werden müssen und von durch ihn beauftragten Leistungserbringern oder staatlich anerkannten gemeinnützigen Einrichtungen durchgeführt werden müssen.

Problematisch wird es, wenn die Grenzen zwischen privaten und staatlichen Dienstleistungen fließend sind, denn dann gelten sie als wirtschaftlich. Das trifft zum Beispiel auf haushaltsnahe Dienstleistungen zu, die von staatlichen Förderzuschüssen abhängig sind, aber privat organisiert werden. Man könnte diese Dienstleistungen dann nicht mehr kostengünstig anbieten und weniger zahlungskräftige ältere Menschen könnte die Hilfe verwehrt werden und somit das längere selbstständige Wohnen in den eigenen vier Wänden verhindern. Diese Dienstleistung unterliegt dann den auf Wettbewerb ausgerichteten Binnen-marktregeln der EU.

Wir wollen das europäische Beihilferecht weiterentwickeln, dass auch soziale Dienste, die in hohem Maße auf Finanzmittel der öffentlichen Hand angewiesen sind, nicht verhindert werden. Ein Beispiel: Frauenhäuser sind ein wichtiger Schutzraum, den eine Gesellschaft zur Verfügung stellen muss. Der Markt würde diese Leistung nie erbringen und es darf nicht sein, dass ihre Finanzierung deshalb als “Subvention“ verboten würde.

Alle Bürger haben ein Recht auf lokale öffentliche Dienstleistungen von hoher Qualität

Wir setzen uns weiter dafür ein, dass alle Bürgerinnen und Bürger mit lokalen öffentlichen Dienstleistungen von hoher Qualität versorgt werden – das muss unabhängig davon sein, ob sie auf dem Land oder in der Stadt wohnen, ob sie viel oder wenig verdienen oder ob sie alt oder jung sind.

Kommunen müssen in der Lage sein, diese Leistungen auch erbringen zu können. Dazu brauchen sie Gestaltungs- und Organisationsspielräume. Den lokalen Behörden muss bei der Definition der Dienste von allgemeinem Interesse ein breiter Ermessensspielraum zugestanden werden.

Ein Beispiel dazu wäre dieser Fall: Wenn sich mehrere Kommunen zusammen-schließen, um eine Kläranlage gemeinsam zu betreiben, darf Europa diese interkommunale Zusammenarbeit nicht als Vergabe eines öffentlichen Auftrags ansehen, sondern sie muss als Leistungserbringung der Daseinsvorsorge durch die Kommunen akzeptiert werden. Ebenso muss es zur Vereinfachung der Direkt-vergabe von Aufträgen an kommunale Unternehmen (Inhouse-Vergabe) kommen.

Zeitgemäße Daseinsvorsorge

Wir wollen, dass es in der Daseinsvorsorge eine moderne Weiterentwicklung gibt. Der Zugang zu einem Breitband-Internetanschluss muss in einer globalisierten und vernetzten Welt für alle möglich und gewährleistet sein und darf nicht infrage gestellt werden, wenn es nicht genug zahlungsbereite Kunden in der Nachbarschaft gibt.

Gegen die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen

Der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen ist das Recht eines jeden Menschen. Wir stehen dafür, dass diese sozialen Dienstleistungen nicht in privater, sondern in öffentlicher Hand sind. Ein wichtiger Beitrag für eine hohe Lebensqualität ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Europa mit umfassenden und qualitativ hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen zu gewährleisten, gehört zu den wichtigsten Aufgaben der einzelnen Staaten und seiner Kommunen.

Besonders im Bereich Energie fordern wir, dass die Kontrolle und die Lieferung der Energie in der Hand des Staates sind. Diese Dienstleistung darf nicht der Libera-lisierung zum Opfer fallen, ebenso muss es sich mit der Bereitstellung von Wasser für alle europäischen Bürger verhalten.

In den Kommunen ist in den letzten Jahren eine steigende Tendenz zu beobachten, die Aufgaben der Daseinsvorsorge vollständig oder zum Teil zu privatisieren oder im public-private-partnership ausführen zu lassen. Das birgt die Gefahr von Konzentrationsprozessen und ist kritisch zu beobachten.

Wenn Aufgaben der Daseinsvorsorge an Private übertragen werden, muss gesichert sein, dass dieses nicht zu einer Erhöhung der Preise führt oder Leistungen verschlechtert werden. Der Vorsorgecharakter dieser Leistungen muss über Generationen hinaus gesichert bleiben. Auch dürfen den folgenden Generationen nicht die daraus entstehenden Kosten aufgebürdet werden.

Wir werden auch nicht tatenlos zuschauen, wenn Gewinne privatisiert werden und Verluste und Risiken die Gemeinschaft zahlen muss.

Unser Anliegen ist es, uns auf europäischer Ebenen dafür einzusetzen, dass die Leistungen der Daseinsvorsorge beibehalten werden können.

Öffentliche Dienstleistungen dürfen nicht weiter liberalisiert werden, sondern eine Europäische Rahmenrichtlinie muss Schutz für Dienstleistungen von öffentlichem Interesse bieten.

Für eine Rahmenrichtlinie zur Daseinsvorsorge

Wir fordern eine Rahmenrichtlinie für Dienste von allgemeinem Interesse. Sie soll den besonderen Schutz dieser Dienste, wie bereits im EU-Reformvertrag formuliert ist, berücksichtigen und nicht dem europäischen Wettbewerbsrecht unterstellt werden.

Dienstleistungsrichtlinien müssen ein gesetzlicher Rahmen sein, der die sozialen Dienste als Bestandteil des Gemeinwohls unter besonderen Schutz stellt und soziale Dienste und Gesundheitsdienste für alle Bürger als Grundversorgung auch in Zukunft garantiert.