Grüne wollen die individuellen Rechte der Pflegebedürftigen stärken

 

Zum 1. Januar 2009 soll das alte Heimgesetz in NRW aus den 70er Jahren durch ein Neues ersetzt werden. Denn die Modernisierung des Gesetzes und die Anpassung an die individuellen Bedürfnisse der Bewohner sind überfällig.

Ein weiterer Grund ist die in Zukunft steigende Zahl der  Pflegebedürftigen. Im Jahre 2050 werden mehr als zwei Drittel aller hoch-betagten Pflegebedürftigen 80 und mehr Jahre alt sein. Dann ist jeder vierte pflegebedürftige Mann und jede dritte pflegebedürftige Frau sogar 90 Jahre und älter.

Verbindliche Regelungen soll es im neuen Gesetz für Beschwerden der Bewohner/innen geben.

Als Mindeststandard sollen 50 % Fachkräfte für pflegerische und soziale Betreuung den Bewohnern zur Verfügung stehen.

Für mehr Transparenz über Qualität und Preise (zum Vergleich) in der Pflege will NRW mit dem Gesetz sorgen.

In einem zweiten Schritt sollen die Qualitätsberichte erweitert werden. Darin soll angegeben werden,

-           ob Heimbewohner eigene Möbel mitbringen können,

-           welche Essenszeiten es im Heim gibt,

-           welche zusätzlichen Kosten es im Heim gibt,

-           und ob ein Seelsorger regelmäßig ins Heim kommt.

Heime werden zwar regelmäßig kontrolliert, aber die Ergebnisse dürfen aus Datenschutzgründen nicht veröffentlich werden, so dass die Wahl des geeigneten Heims oft nicht so einfach ist.

Das soll sich bald ändern, denn im Düsseldorfer Gesundheitsministerium will man für die Veröffentlichung der Prüfberichte der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) die gesetzliche Grundlage schaffen.

Diese neu angestrebte Transparenz ist notwendig, nachdem jede zehnte Prüfung in der Vergangenheit große Mängel bei der Pflege aufgedeckt hatte.

 

Aber Barbara Steffens, stellvertretende Grünen-Fraktionssprecherin, geht das neue Heimgesetz nicht weit genug. Zu den Kernpunkten des Entwurfs, den die NRW-Grünen länderübergreifend mit anderen Grünen-Fraktionen erarbeitet haben, gehören Rechtsansprüche der Pflegebedürftigen. Barbara Steffens will die Betroffenen als Verbraucher stärken.

Die Pläne der Regierung seien zu stark auf die Pflege in Altenheimen ausgerichtet. Aber es gibt mittlerweile viel flexiblere Übergänge von der ambulanten zur stationären Pflege. Die alternativen Wohnformen zwischen einer ambulanten Pflege zu Hause und im stationären Heim sind zu gering berücksichtigt, etwa Wohngemeinschaften, in denen die Menschen ihre Pflegedienstleistung selbstständig einkaufen möchten. Es müsse sichergestellt werden, dass alle Pflegebedürftigen die beste Pflege, Unterstützung und Beleitung bekämen.

Sie fordert, dass durch das Heimgesetz auch die Qualität neuer Wohnformen für  Pflegebedürftige geregelt werden müsse, indem Qualitätsstandards für Wohngemeinschaften festgelegt werden.

Weiter fordert sie einen Rechtsanspruch auf gleichgeschlechtliche Pflege, denn oft wollten traumatisierte ältere Frauen der Kriegsgeneration nicht von Pflegern gewaschen werden.

Ebenso sollen die kulturellen Belange von Einwanderern etwa bei Mahlzeiten berücksichtigt werden.

Das Gesetz soll auch das normale Leben im Alter wie selber kochen und das Wohnen mit vertrauten Möbeln ermöglichen, um einen Teil des Privatlebens auch im Heim bewahren zu können. Heime versteckten sich bisher oft hinter Brandschutz- und Hygienebestimmungen, um das abzulehnen.

Im neuen Heimgesetz, wie oben zu lesen, soll vorgeschrieben werden, dass die Hälfte des Personals aus Fachkräften besteht, aber auch Sozialpädagogen und Köche gehören dazu. Barbara Steffens befürchtet, dass mit dieser Reform auch Qualitätsstandards heutiger Heime abgesenkt werden.

Mit den Forderungen soll gewährleistet  werden, dass die individuellen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen sichergestellt werden.

 

Ute Schmitz