Grüne
wollen die individuellen Rechte der Pflegebedürftigen stärken
Zum 1. Januar 2009 soll das alte Heimgesetz in NRW aus
den 70er Jahren durch ein Neues ersetzt werden. Denn die Modernisierung des
Gesetzes und die Anpassung an die individuellen Bedürfnisse der Bewohner sind überfällig.
Ein weiterer Grund ist die in Zukunft steigende Zahl
der Pflegebedürftigen. Im Jahre 2050
werden mehr als zwei Drittel aller hoch-betagten
Pflegebedürftigen 80 und mehr Jahre alt sein. Dann ist jeder vierte pflegebedürftige
Mann und jede dritte pflegebedürftige Frau sogar 90 Jahre und älter.
Verbindliche Regelungen soll es im neuen Gesetz für
Beschwerden der Bewohner/innen geben.
Als Mindeststandard sollen 50 % Fachkräfte für
pflegerische und soziale Betreuung den Bewohnern zur Verfügung stehen.
Für mehr Transparenz über Qualität und Preise (zum Vergleich)
in der Pflege will NRW mit dem Gesetz sorgen.
In einem zweiten Schritt sollen die Qualitätsberichte
erweitert werden. Darin soll angegeben werden,
- ob
Heimbewohner eigene Möbel mitbringen können,
- welche
Essenszeiten es im Heim gibt,
- welche
zusätzlichen Kosten es im Heim gibt,
- und
ob ein Seelsorger regelmäßig ins Heim kommt.
Heime werden zwar regelmäßig kontrolliert, aber die
Ergebnisse dürfen aus Datenschutzgründen nicht veröffentlich werden, so dass
die Wahl des geeigneten Heims oft nicht so einfach ist.
Das soll sich bald ändern, denn im Düsseldorfer
Gesundheitsministerium will man für die Veröffentlichung der Prüfberichte der
Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) die gesetzliche Grundlage
schaffen.
Diese neu angestrebte Transparenz ist notwendig,
nachdem jede zehnte Prüfung in der Vergangenheit große Mängel bei der Pflege
aufgedeckt hatte.
Aber Barbara Steffens, stellvertretende
Grünen-Fraktionssprecherin, geht das neue Heimgesetz nicht weit genug. Zu den
Kernpunkten des Entwurfs, den die NRW-Grünen länderübergreifend mit anderen
Grünen-Fraktionen erarbeitet haben, gehören Rechtsansprüche der
Pflegebedürftigen. Barbara Steffens will die Betroffenen als Verbraucher
stärken.
Die Pläne der Regierung seien zu stark auf die Pflege
in Altenheimen ausgerichtet. Aber es gibt mittlerweile viel flexiblere
Übergänge von der ambulanten zur stationären Pflege. Die alternativen
Wohnformen zwischen einer ambulanten Pflege zu Hause und im stationären Heim sind
zu gering berücksichtigt, etwa Wohngemeinschaften, in denen die Menschen ihre
Pflegedienstleistung selbstständig einkaufen möchten. Es müsse sichergestellt
werden, dass alle Pflegebedürftigen die beste Pflege, Unterstützung und
Beleitung bekämen.
Sie fordert, dass durch das Heimgesetz auch die
Qualität neuer Wohnformen für Pflegebedürftige geregelt werden müsse, indem
Qualitätsstandards für Wohngemeinschaften festgelegt werden.
Weiter fordert sie einen Rechtsanspruch auf
gleichgeschlechtliche Pflege, denn oft wollten traumatisierte ältere Frauen der
Kriegsgeneration nicht von Pflegern gewaschen werden.
Ebenso sollen die kulturellen Belange von
Einwanderern etwa bei Mahlzeiten berücksichtigt werden.
Das Gesetz soll auch das normale Leben im Alter wie
selber kochen und das Wohnen mit vertrauten Möbeln ermöglichen, um einen Teil
des Privatlebens auch im Heim bewahren zu können. Heime versteckten sich bisher
oft hinter Brandschutz- und Hygienebestimmungen, um das abzulehnen.
Im neuen Heimgesetz, wie oben zu lesen, soll
vorgeschrieben werden, dass die Hälfte des Personals aus Fachkräften besteht,
aber auch Sozialpädagogen und Köche gehören dazu. Barbara Steffens befürchtet,
dass mit dieser Reform auch Qualitätsstandards heutiger Heime abgesenkt werden.
Mit den Forderungen soll gewährleistet werden, dass die individuellen Bedürfnisse
von Pflegebedürftigen sichergestellt werden.
Ute Schmitz