Hospizarbeit und Palliativversorgung

Vor über zwei Jahren wurde im SGB V ( Sozialgesetzbuch V) für die Versorgung von Sterbenden ein neuer Rechtsanspruch geschaffen, bei der die Betreuung der Versicherten in der vertrauten häuslichen Umgebung ermöglicht wurde.

In den Hospizen steht der sterbende Mensch mit seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt

Vor diesem Hintergrund muss der Ausbau der ambulanten palliativen Versorgung, der ambulanten Hospizdienste sowie die Beratung der Angehörigen ausgebaut werden, denn ein Großteil der alten Menschen stirbt in Deutschland in Institutionen wie Pflegeheimen oder Krankenhäusern, obwohl der größte Teil lieber die letzte Lebenszeit zu Hause im Kreis vertrauter Personen verbringt.

Dabei müssen die unterschiedlichen Bedarfe von Männern und Frauen berücksichtigt werden sowie eine flächendeckende Versorgung von Menschen aller Glaubensrichtungen gesichert sein.