P
flegestützpunkte
Aufgaben der Pflegestützpunkte
Mit den Pflegestützpunkten werden wohnortnah Anlaufstellen geschaffen, die alte und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige umfassend und unabhängig zu allen Fragen
rund um die Pflege,
zu diesbezüglichen Leistungen der Pflege- und der Krankenkassen,
zu Sozialleistungen des Staates und
zu sämtlichen Hilfsangeboten in der Pflege beraten.
Darüber
hinaus koordinieren die Stützpunkte sämtliche für die Versorgung
und Betreuung im Einzelfall in Frage kommenden Angebote und
unterstützen die Betroffenen bei deren Inanspruchnahme. Schließlich
werden die regional oder bei den verschiedenen Trägern und
Einrichtungen vorhandenen pflegerischen und sozialen Versorgungs- und
Betreuungsangebote aufeinander abgestimmt und vernetzt, um auf diese
Weise den Bürgerinnen und Bürgern möglichst das gesamte Angebot an
Hilfeleistungen aufzuzeigen und zur Verfügung stellen zu
können.
Die Pflegestützpunkte stehen in einer gemeinsamen
Trägerschaft aller Pflege- und Krankenkassen des Landes. Das Land
beabsichtigt, sich auch mit seinen Sozialen Diensten und
Einrichtungen bedarfsgerecht an den Pflegestützpunkten zugunsten der
BewohnerInnen einzubringen
Für die Personal- und Sachkosten der Pflegestützpunkte kommen nach den bundesgesetzlichen Regelungen die Kassen und Kommunen auf. Die Anschubfinanzierung aus Bundesmitteln beträgt einmalig 45.000 Euro pro Stützpunkt. Pflegestützpunkte, die mit Ehrenamtlichen oder bürgerschaftlich Engagierten zusammen arbeiten, erhalten einmalig 5.000 Euro zusätzlich.