Pflegestützpunkte

Aufgaben der Pflegestützpunkte

Mit den Pflegestützpunkten werden wohnortnah Anlaufstellen geschaffen, die alte und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige umfassend und unabhängig zu allen Fragen

Darüber hinaus koordinieren die Stützpunkte sämtliche für die Versorgung und Betreuung im Einzelfall in Frage kommenden Angebote und unterstützen die Betroffenen bei deren Inanspruchnahme. Schließlich werden die regional oder bei den verschiedenen Trägern und Einrichtungen vorhandenen pflegerischen und sozialen Versorgungs- und Betreuungsangebote aufeinander abgestimmt und vernetzt, um auf diese Weise den Bürgerinnen und Bürgern möglichst das gesamte Angebot an Hilfeleistungen aufzuzeigen und zur Verfügung stellen zu können.

Die Pflegestützpunkte stehen in einer gemeinsamen Trägerschaft aller Pflege- und Krankenkassen des Landes. Das Land beabsichtigt, sich auch mit seinen Sozialen Diensten und Einrichtungen bedarfsgerecht an den Pflegestützpunkten zugunsten der BewohnerInnen einzubringen

Für die Personal- und Sachkosten der Pflegestützpunkte kommen nach den bundesgesetzlichen Regelungen die Kassen und Kommunen auf. Die Anschubfinanzierung aus Bundesmitteln beträgt einmalig 45.000 Euro pro Stützpunkt. Pflegestützpunkte, die mit Ehrenamtlichen oder bürgerschaftlich Engagierten zusammen arbeiten, erhalten einmalig 5.000 Euro zusätzlich.