Landtag Nordrhein-Westfalen                                    

 

10.7.2002

Kleine Anfrage

 

der Abgeordneten

Peter Eichenseher und Dr. Thomas Rommelspacher  Bündnis90/Die Grünen

 

Konflikt zwischen Bürgerinitiativen und Deutscher Flugsicherung (DFS)

 

Mehrere Bürgerinitiativen und lärmgeplagte Bürgerinnen und Bürger im Umfeld von Flughäfen beklagen die mangelhafte Auskunftsbereitschaft der Deutschen Flugsicherung (DFS). Unter anderem habe die DFS mittlerweile die Absicht, sogar Gebühren in Höhe von 250 € für Auskünfte zu verlangen, zu denen sie eigentlich verpflichtet sei. Hintergrund könnte sein, dass der Bund die DFS zu einer GmbH umgewandelt hat, die ihre Kosten – zu Lasten rechtsuchender Bürgerinnen und Bürger? – selbst erwirtschaften soll. Die Flughafenanlieger erfragen u.a. Sachverhalte zu Flugbewegungen, mit denen sie überprüfen wollen, ob aktuelle Lärmschutzbestimmungen auch wirklich eingehalten werden.

 

Ich frage die Landesregierung:

 

  1. Welche rechtlichen und finanziellen Grundlagen regeln die Arbeit der DFS und ihre Auskunftspflicht gegenüber Bürgern, Anliegern und Kommunen?

 

  1. Wie bewertet die Landesregierung, dass Bürgerinnen und Bürger als Voraussetzung zur Ausschöpfung ihrer Rechte exorbitante Gebühren zahlen sollen?

 

  1. Wie beurteilt die Landesregierung diesen Vorgang im Lichte des kürzlich beschlossenen Informationsfreiheitsgesetzes, mit dem das Land sich von seiner Seite um mehr Einblick der Bürgerinnen und Bürger in Verwaltungshandeln bemüht?

 

  1. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, die DFS zu einer größeren Kooperation mit den Bürgerinnen und Bürgern der Flughafenumgebungen zu veranlassen?