Bildung ist
ein Menschenrecht
KOMMENTAR VON BRIGITTE SCHUMANN
Die jüngste UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen verpflichtet auch Deutschland auf ein inklusives
Schulsystem, das alle Kinder in einer Schulform integriert und sie dort gemeinsam
fördert. Die Bildungspolitik ist aufgefordert, das System der Kategorisierung
und Verteilung von Kindern auf hierarchisch gegliederte Schulformen und
Sonderschulen zu beenden und die Rahmenbedingungen für gemeinsames Lernen mit individueller
Förderung ohne Diskriminierung auf der Basis von Chancengleichheit zu schaffen.
Genau dies forderte schon 1994 die Unesco-Erklärung
von Salamanca. Auch in der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 ist der
Grundgedanke einer Bildung enthalten, die von den Bedürfnissen des Kindes
ausgeht und das Recht auf Gleichheit, Menschenwürde und Schutz vor
Diskriminierung für alle Kinder einfordert.
Die Bundesregierung hat sowohl die
UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert als auch die Salamanca-Erklärung
mitgetragen. Auch die jüngste Konvention der Vereinten Nationen ist von ihr
schon unterschrieben, wenn auch noch nicht ratifiziert worden. Und trotzdem:
Von einem politischen Umdenken sind wir weit entfernt.
Wie sonst ist zu erklären, dass trotz der
Kenntnis dieser Menschenrechtserklärungen Strukturveränderungen
eingeleitet wurden oder geplant werden, die eine Verletzung des Menschenrechts
auf Bildung vorsätzlich in Kauf nehmen? Offensichtlich scheint sich bundesweit
ein bildungspolitischer Trend durchzusetzen, die strukturellen Defizite mit dem
Modell der sogenannten Zweigliedrigkeit lösen zu
wollen. Jüngst hat etwa die Wochenzeitung Die Zeit eine Kampagne für
dieses Konzept gestartet. Das falsche Etikett kann aber nicht verdecken, dass
das Sonderschulsystem neben Gymnasium und Gesamtschule als drittes Glied
erhalten bleibt und damit auch bei dieser "Lösung" Kinder in den
"Bildungskeller" der Sonderschulen abgeschoben werden dürfen.
Allenthalben werden die
Selektionsstrategien verschärft durch Qualitätssicherung und Output-Kontrollen.
Leistungsvergleiche in den Grundschulen haben nachweislich zu sehr viel mehr
Sonderschulüberweisungen geführt. Weder ist die Qualität des integrativen Gemeinsamen
Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderungen in den letzten Jahren
verbessert noch die Integrationsquote merklich ausgebaut worden, während die
Schülerzahlen in den Sonderschulen deutlich angestiegen sind. Alle Bundesländer
haben inzwischen ihr Sonderschulsystem zum Förderschulsystem umdeklariert und
behaupten damit wider besseres Wissen, behinderten und sozial benachteiligten
Kindern würden dort echte Zukunftschancen durch kompensatorische und rehabilitative Maßnahmen eröffnet.
Dass eine Schule für alle ohne
Ausgrenzungsstrategien und mit erfolgreichen Lernergebnissen pädagogisch machbar
ist, beweisen nicht nur die erfolgreichen Systeme im Ausland. Auch in unserer
Republik haben sich Schulen allein oder in Netzwerken den Auftrag gegeben, sich
an den Kriterien einer inklusiven Schule zu messen. Vor allem in Grundschulen,
Gesamtschulen und im Gemeinsamen Unterricht sind pädagogisch fundierte und
wissenschaftlich ausgewertete Modelle entwickelt und Erfahrungen gesammelt
worden, die übertragbar wären, wenn die Politik dafür die richtigen Weichen
stellte.
Tatsächlich verweist die politische Verweigerung,
aus den vielen guten Beispielen und den empirischen Vergleichsstudien die
richtigen Schlüsse zu ziehen, auf gesellschaftliche Ursachen, die mit Teilen
der heutigen Mittelschichten verbunden sind. Im selektiven Schulsystem haben
sich dank der Bildungsexpansion - sprich: Öffnung der Gymnasien und Einrichtung
von Gesamtschulen auch für Arbeiterkinder - neue akademisch geprägte Mittelschichten
herausgebildet. Über ihren eigenen Aufstieg im Fahrstuhl der Bildungsexpansion
haben manche Absolventen mit erfolgreicher gymnasialer Biografie offenbar
diejenigen vergessen, die der Fahrstuhl nicht mitgenommen hat.
Wie in bildungssoziologischen Studien
nachgewiesen neigen sie dazu, ihren Erfolg sich selbst und der eigenen Leistung
zuzuschreiben. In der Logik dieses Denkens werden gesellschaftliche Probleme
individualisiert, und es gilt für sie im Umkehrschluss, dass die Bildungsverlierer
ihren Misserfolg und ihre geringe Bildung selbst verschuldet haben. Für ihre
eigenen Kinder wünschen sich diese "Aufsteiger" das Abitur am
Gymnasium, weil es Erfolg und eine soziale Trennung von den bildungsfernen
Unterschichten sichert. Dieses Motiv verbindet sie mit Teilen der
traditionellen Mittelschicht und des Bildungsbürgertums. In dem Maße, wie auch
in die Mittelschichten die Angst vor Prekarisierung
eindringt, werden die Bildungsprivilegien, die das Gymnasium für sie
garantiert, noch stärker verteidigt.
Schon in den Grundschulen zeigt sich bei
Eltern der Mittelschichten bewusstes soziales Segregationsverhalten in der Wahl
der Grundschule. Selbst manchen Eltern, die die Integration ihres behinderten
Kindes in die Regelschule fordern, ist das Gymnasium sakrosankt. Sie fordern
zur Vermeidung der stigmatisierenden Sonderschule zwar ihr Wahlrecht auf den
Gemeinsamen Unterricht, aber nicht die grundsätzliche Abschaffung der Sonderschulen
und der Gymnasien in der Perspektive einer Schule für alle. Sieht man sich die
Integrationskinder genauer an, stellt man fest, dass Kinder aus benachteiligten
Familien und aus Migrantenfamilien auch im
Gemeinsamen Unterricht unterrepräsentiert sind. Sie haben keine Lobby, und ihre
Eltern sind relativ hilflos gegenüber der Schulbürokratie.
Das Schulsystem in einer Demokratie darf
sich nicht hergeben für die Realisierung heimlicher Apartheid-Wünsche von
Eltern. Die Bildungspolitik ist verpflichtet, bei der Frage, in welche Richtung
unser Schulsystem verändert werden soll, das Menschenrecht auf Bildung
grundsätzlich höher zu gewichten als den Anspruch von Eltern, die ihren Kindern
das Abitur am Gymnasium vererben wollen. Dabei ist von Politikern, denen dieses
Denken möglicherweise auch nicht fremd ist oder die auf Wählerstimmen schielen,
zu verlangen, dass sie über ihren Schatten springen und das Ganze im Auge
haben.
Wenn das selektive Schulsystem die
Bildungsarmut von Kindern der unteren sozialen Schichten verfestigt, ihnen und
den behinderten Kindern Teilhaberechte verweigert, sie menschlich entwertet und
zu den gesellschaftlich Überflüssigen macht, dann geht die Verletzung ihres
Menschenrechts auf Bildung uns alle an. Wie können wir sonst glaubwürdig in
Menschenrechtsfragen auftreten, wenn wir hierzu schweigen? Unser demokratisches
Zusammenleben ist in Frage gestellt - und die langfristigen gesellschaftlichen
Schäden und Folgekosten von Desintegration und Exklusion
müssen auch von allen getragen werden.
(TAZ, 3.12. 2007)