Gefälligkeitsgutachten
zum Flughafen Essen/Mülheim verkennt ökonomische Realitäten
Am 12.11.2008 wurde die Studie „Strategische
Entwicklung und regionalökonomische Perspektive für einen Business Airport
Essen/Mülheim“ veröffentlicht, die Prof. Richard Klophaus von der
Fachhochschule Trier im Auftrag der regionalen
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Metropole Ruhr und der
Flughafengesellschaft Essen/Mülheim erstellt hat. In dem Gutachten wird
behauptet, dass der Flughafen, der gegenwärtig jährliche Verluste in Höhe von
600.000 Euro macht, durch die Zulassung kleiner Düsenflugzeuge in die schwarze
Zahlen komme und über 1.500 direkte und indirekte Arbeitsplätze schaffe. Aus
Sicht der GRÜNEN handelt es sich um ein reines Gefälligkeitsgutachten, das zudem
einige kritische Fragen im Hinblick auf seine Finanzierung aufwirft. Für Horst
Becker, verkehrspolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion ist klar: „Der
Gefälligkeitsgutachter Prof. Klophaus verkennt die nackten ökonomischen
Realitäten. Regionalflughäfen mit einem Aufkommen unter 2 Mio. Passagieren pro
Jahr schreiben auf Dauer rote Zahlen, wie die Deutsche Bank unlängst analysiert
hat. Die jährlichen Verluste des Flughafens Dortmund von rund 20 Mio. Euro
sowie des Flughafens Mönchengladbach von rund 5 Mio. Euro und die öffentlichen
Subventionen für die Flughäfen Münster/Osnabrück und Weeze in zweistelliger
Millionenhöhe sprechen eine deutliche Sprache. Für einen Geschäftsflughafen
Essen/Mülheim mit Düsenflugbetrieb fehlt angesichts der nahe gelegenen Flugplätze
Düsseldorf, Dinslaken-Schwarze Heide, Marl-Loemühle und Dortmund jeglicher
Bedarf. Eine Weiterentwicklung zum Regionalflughafen würde lediglich zu einer
Kannibalisierung dieser Standorte untereinander und damit zu einem
volkswirtschaftlich unsinnigen Wettlauf um Subventionen führen.“
Die Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH (wmr), eine
hundertprozentige Tochter des Regionalverbandes Ruhr (RVR), die
aus Zuschüssen des Landes sowie einer Umlage aus den kommunalen Haushalten der
Ruhrgebietsstädte und -kreise finanziert wird, hat das Gutachten ohne
Information der politischen
Gremien des RVR bzw. des Aufsichtsrates in Auftrag gegeben. Martin Tönnes,
Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im RVR ist darüber empört: "Es
ist nicht das erste Mal, dass Herr Brauser die Politik mit seinen Alleingängen
vor vollendete Tatsachen stellt. Ein solches Gutachten können gern die
Eigentümer des Flughafens, aber auf keinen Fall die regionale
Wirtschaftsförderung finanzieren. Mit dem gleichen Recht können auch andere Verkehrslandeplätze
in der Region eine finanzielle Beteiligung an ihren Perspektivplanungen
erwarten. Auch scheint der wmr und dem Gutachter nicht bekannt zu sein, dass in
Dortmund bereits ein hoch defizitärer und vollkommen unausgelasteter
Regionalflughafen in der Metropole Ruhr existiert. Ein dritter Flughafen
zwischen Düsseldorf und Dortmund ist schlichtweg finanzieller und verkehrlicher
Schwachsinn." Zur Klärung der Hintergründe und Kosten dieses
unabgestimmten Alleingangs haben die RVR-GRÜNEN jetzt eine umfangreiche Anfrage
an RVR-Regionaldirektor Klink gestellt. Von den Antworten machen die GRÜNEN
abhängig, ob sie die Rechtmäßigkeit dieser Vergabe durch das
Rechnungsprüfungsamt prüfen lassen.
Auch der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Studie
ist bezeichnend. Offensichtlich soll Druck auf die Mülheimer CDU ausgeübt
werden, im Mülheimer Rat im Dezember für die umstrittene Wartungshalle der Fa.
WDL für große Düsenflugzeuge zu stimmen.
Einen weiteren Versuch der Stimmungsmache für den
Flughafenausbau hat inzwischen die Mülheimer FDP unternommen. Sie fordert die
Durchführung eines Bürgerbegehrens bezüglich des Komplexes „Düsenflug,
Geschäftsflug, Airbus-Wartung am Flughafen Essen/Mülheim“. Die Mülheimer GRÜNEN
sehen diesen Vorstoß gelassen: „Wir gehen davon aus, dass entsprechend der
Ratsmehrheit auch in der Bürgerschaft eine breite Mehrheit für die Entwicklung
eines gemischten Wohn- und Gewerbegebietes unter Verzicht auf Geschäftsflug,
Düsenflug und Airbuswartung vorhanden ist.
Bündnis 90/Die GRÜNEN verschließen aber nicht die
Augen vor den mit Bürgerbegehren/Rats-/Bürgerentscheid einhergehenden
Problemen. Da ein Entscheid planerische Bereiche wie Planfeststellung,
Flächennutzungs- und Bebauungsplangestaltung berührt, ist zu befürchten, dass
analog zum Ruhrbania-Bürgerbegehren ein
Bürgerentscheid über besagte Thematik gesetzlich nicht zulässig ist. Zudem ist
zu klären, welche Bedeutung eine Entscheidung jedweder Art für die
Willensbildung in der FEM-Gesellschafterversammlung -
insbesondere die Stadt Essen betreffend - hat. Die FDP, die, ohne vorher einen
konkreten Textvorschlag erarbeitet zu haben, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
öffentlich propagiert, ist nunmehr aufgerufen, einen sprachlich präzisen
Beschlussvorschlag mit Bindungswirkung zu formulieren, der einer rechtlichen
Überprüfung standhält.“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von
Oberbürgermeister-Kandidatin Barbara Steffens und der GRÜNEN Ratsfraktion in
Mülheim.
Helmar Pless, Grüne Essen