Gefälligkeitsgutachten zum Flughafen Essen/Mülheim verkennt ökonomische Realitäten

 

Am 12.11.2008 wurde die Studie „Strategische Entwicklung und regionalökonomische Perspektive für einen Business Airport Essen/Mülheim“ veröffentlicht, die Prof. Richard Klophaus von der Fachhochschule Trier im Auftrag der regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Metropole Ruhr und der Flughafengesellschaft Essen/Mülheim erstellt hat. In dem Gutachten wird behauptet, dass der Flughafen, der gegenwärtig jährliche Verluste in Höhe von 600.000 Euro macht, durch die Zulassung kleiner Düsenflugzeuge in die schwarze Zahlen komme und über 1.500 direkte und indirekte Arbeitsplätze schaffe. Aus Sicht der GRÜNEN handelt es sich um ein reines Gefälligkeitsgutachten, das zudem einige kritische Fragen im Hinblick auf seine Finanzierung aufwirft. Für Horst Becker, verkehrspolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion ist klar: „Der Gefälligkeitsgutachter Prof. Klophaus verkennt die nackten ökonomischen Realitäten. Regionalflughäfen mit einem Aufkommen unter 2 Mio. Passagieren pro Jahr schreiben auf Dauer rote Zahlen, wie die Deutsche Bank unlängst analysiert hat. Die jährlichen Verluste des Flughafens Dortmund von rund 20 Mio. Euro sowie des Flughafens Mönchengladbach von rund 5 Mio. Euro und die öffentlichen Subventionen für die Flughäfen Münster/Osnabrück und Weeze in zweistelliger Millionenhöhe sprechen eine deutliche Sprache. Für einen Geschäftsflughafen Essen/Mülheim mit Düsenflugbetrieb fehlt angesichts der nahe gelegenen Flugplätze Düsseldorf, Dinslaken-Schwarze Heide, Marl-Loemühle und Dortmund jeglicher Bedarf. Eine Weiterentwicklung zum Regionalflughafen würde lediglich zu einer Kannibalisierung dieser Standorte untereinander und damit zu einem volkswirtschaftlich unsinnigen Wettlauf um Subventionen führen.“

Die Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH (wmr), eine hundertprozentige Tochter des Regionalverbandes Ruhr (RVR), die aus Zuschüssen des Landes sowie einer Umlage aus den kommunalen Haushalten der Ruhrgebietsstädte und -kreise finanziert wird, hat das Gutachten ohne Information der politischen Gremien des RVR bzw. des Aufsichtsrates in Auftrag gegeben. Martin Tönnes, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im RVR ist darüber empört: "Es ist nicht das erste Mal, dass Herr Brauser die Politik mit seinen Alleingängen vor vollendete Tatsachen stellt. Ein solches Gutachten können gern die Eigentümer des Flughafens, aber auf keinen Fall die regionale Wirtschaftsförderung finanzieren. Mit dem gleichen Recht können auch andere Verkehrslandeplätze in der Region eine finanzielle Beteiligung an ihren Perspektivplanungen erwarten. Auch scheint der wmr und dem Gutachter nicht bekannt zu sein, dass in Dortmund bereits ein hoch defizitärer und vollkommen unausgelasteter Regionalflughafen in der Metropole Ruhr existiert. Ein dritter Flughafen zwischen Düsseldorf und Dortmund ist schlichtweg finanzieller und verkehrlicher Schwachsinn." Zur Klärung der Hintergründe und Kosten dieses unabgestimmten Alleingangs haben die RVR-GRÜNEN jetzt eine umfangreiche Anfrage an RVR-Regionaldirektor Klink gestellt. Von den Antworten machen die GRÜNEN abhängig, ob sie die Rechtmäßigkeit dieser Vergabe durch das Rechnungsprüfungsamt prüfen lassen.

Auch der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Studie ist bezeichnend. Offensichtlich soll Druck auf die Mülheimer CDU ausgeübt werden, im Mülheimer Rat im Dezember für die umstrittene Wartungshalle der Fa. WDL für große Düsenflugzeuge zu stimmen.

Einen weiteren Versuch der Stimmungsmache für den Flughafenausbau hat inzwischen die Mülheimer FDP unternommen. Sie fordert die Durchführung eines Bürgerbegehrens bezüglich des Komplexes „Düsenflug, Geschäftsflug, Airbus-Wartung am Flughafen Essen/Mülheim“. Die Mülheimer GRÜNEN sehen diesen Vorstoß gelassen: „Wir gehen davon aus, dass entsprechend der Ratsmehrheit auch in der Bürgerschaft eine breite Mehrheit für die Entwicklung eines gemischten Wohn- und Gewerbegebietes unter Verzicht auf Geschäftsflug, Düsenflug und Airbuswartung vorhanden ist.

Bündnis 90/Die GRÜNEN verschließen aber nicht die Augen vor den mit Bürgerbegehren/Rats-/Bürgerentscheid einhergehenden Problemen. Da ein Entscheid planerische Bereiche wie Planfeststellung, Flächennutzungs- und Bebauungsplangestaltung berührt, ist zu befürchten, dass analog zum Ruhrbania-Bürgerbegehren ein Bürgerentscheid über besagte Thematik gesetzlich nicht zulässig ist. Zudem ist zu klären, welche Bedeutung eine Entscheidung jedweder Art für die Willensbildung in der FEM-Gesellschafterversammlung - insbesondere die Stadt Essen betreffend - hat. Die FDP, die, ohne vorher einen konkreten Textvorschlag erarbeitet zu haben, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid öffentlich propagiert, ist nunmehr aufgerufen, einen sprachlich präzisen Beschlussvorschlag mit Bindungswirkung zu formulieren, der einer rechtlichen Überprüfung standhält.“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Oberbürgermeister-Kandidatin Barbara Steffens und der GRÜNEN Ratsfraktion in Mülheim.

 

Helmar Pless, Grüne Essen