An
die Kreisverbände von Bündnis 90/Die Grünen NRW
Düsseldorf, den 26. August 2004
Liebe
Freundinnen und Freunde,
vor
dem Hintergrund der intensiven gesellschaftlichen Debatte über die Umsetzung
und die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Auswirkungen der „Hartz
IV“-Reformen haben uns zahlreiche inhaltliche Nachfragen zur Positionierung von
Bündnis 90/Die Grünen erreicht, unter anderem auch was die konkrete Haltung zu
den Montagsdemonstrationen bei uns in NRW betrifft.
Diese
Demonstrationen sind zum einen natürlich Ausdruck einer großen Verunsicherung
in der Bevölkerung über die Auswirkungen der Hartz – Gesetze, zum anderen aber
auch von organisierter Kritik an der Politik der rot – grünen Bundesregierung,
die auf die komplette Rücknahme der Gesetze, sowie zumindest teilweise auch auf
die Gründung einer neuen Partei abzielt.
Wir
halten deshalb eine Beteiligung an solchen Demonstrationen nicht für sinnvoll,
denn sie richten sich auch polemisch und pauschal gegen grüne Politik.
Differenzierte Forderungen nach sozialem Korrekturbedarf werden in diesem
Rahmen nicht durchdringen, sondern eher umfunktioniert. Wir schlagen vor,
offensiv das Gespräch mit DemonstrantInnen und KritikerInnen zu suchen und
unsere inhaltlichen Positionen deutlich zu machen.
Die
Zusammenlegung der beiden steuerfinanzierten Leistungen für Langzeitarbeitslose
ist eines der größten Reformprojekte der Bundesrepublik. Sie betrifft viele
Menschen und berührt viele Bereiche des öffentlichen Lebens, angefangen von den
HilfeempfängerInnen, über die freien Träger von sozialen und
arbeitsmarktpolitischen Programmen und Angeboten, bis hin zu den Kommunen und
den Arbeitsagenturen. Inhaltlich teilen wir die folgende Position unserer
Bundestagsfraktion und glauben, dass wir die Argumentation politisch gut
vermitteln können:
„Wir
werten das Dritte und Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt als wichtigen und unerlässlichen Reformschritt. Mit Hartz IV ist
sichergestellt, dass
Ø die Hilfe für alle Langzeitarbeitslose aus einer Hand
in den Job-Centern erfolgt
Ø die Leistungen pauschaliert werden und
LeistungsbezieherInnen nicht mehr um jeden Küchenstuhl kämpfen müssen
Ø eine aktivierende Grundsicherung für alle bedürftigen
Erwerbslosen geschaffen wird
Ø alle Erwerbslosen einen Zugang zu Maßnahmen der
aktiven Arbeitsmarktpolitik haben
Ø für die Erwerbslosen im ALG-II-Bezug Beiträge zur
Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden
Ø durch einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro
Familien mit geringem Erwerbseinkommen vor dem Abrutschen in den Sozialleistungsbezug
bewahrt werden.
Bittere
Pillen
Allerdings
haben wir in den Verhandlungen mit der SPD und in den Sitzungen des Vermittlungsausschusses
mit der Union einige bittere Pillen schlucken müssen:
Ø Durch die verschärfte Anrechnung des Partnereinkommens
werden viele vorherige ArbeitslosenhilfebezieherInnen, besonders Frauen, keinen
eigenständigen Leistungsanspruch mehr haben.
Ø Durch die verschärften Regelungen zur Zumutbarkeit,
die die Union durchgesetzt hat, gilt nun jede Arbeit als zumutbar – wobei
Lohndumping an der Rechtsprechung und dem BGB seine Grenze findet.
Ø Durch die zu geringen Freibeträge bei der
Altersvorsorge müssen viele Betroffene große Teile ihrer Privatrenten und
Lebensversicherungen auflösen. Wir haben dagegen ein individuelles
Altersvorsorgekonto gefordert, nach dem 3.000 Euro pro Lebensjahr steuerfrei zurückgelegt–
und beim Bezug von Sozialleistungen eingefroren werden können.
Ø Die Regelungen zum Zuverdienst sind zu restriktiv und
liegen bei einem Einkommen unter 800 Euro unter den Sätzen der bisherigen Sozialhilfe.
Wir fordern dagegen: bis zu 400 Euro muss jeder zweite Euro anrechnungsfrei
bleiben.
Die
Einsparungen aus der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe
werden zur deutlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Mrd. genutzt.
Damit haben die Kommunen neue Freiräume, um in Kinderbetreuung zu investieren.
Jetzt liegt es an den Kommunen, für den Abbau der Frauenerwerbslosigkeit zu
sorgen. Sie steht mit dem Fehlen von Kinderbetreuungsplätzen in Deutschland in
einem direkten Zusammenhang.
Keine
Alternative: Das Existenzgrundlagengesetz
Die
Union wollte Hartz IV (Job-Center und Arbeitslosengeld II) im
Vermittlungsausschuss blockieren. Durch das Existenzgrundlagengesetz (EGG), das
die Union unter Federführung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch als
Alternative zum rot-grünen Gesetz vorgelegt hatte, zog sich die soziale
Schieflage wie ein schwarzer Faden:
Ø Die Leistungen sollten um ein Drittel niedriger
angesetzt und mit schärferen Sanktionen (bis zur völligen Streichung) flankiert
werden
Ø Unterhaltspflicht zwischen erwachsenen Eltern und
Kindern
Ø keine Beiträge zur Rentenversicherung
Ø keine verbindliche
Krankenversicherungs-Mitgliedschaft
Ø Leistungen unterhalb des bisherigen Sozialhilfesatzes
Ø Einführung eines flächendeckenden Niedriglohnsektors
mit Lohndumping.“
Vor
diesem Hintergrund empfinden wir die Kritik mancher Unionspolitiker am Hartz
IV-Gesetz als besonders doppelzüngig.
Bündnis
90/Die Grünen hatten das Vorhaben, die erste Auszahlung des Arbeitslosengeldes
II für vormalige Arbeitslosenhilfe – BezieherInnen auf den 1. Februar zu
verschieben, von Anfang an kritisiert. Die Koalitionsfraktionen haben sich nun
Anfang August darauf verständigt, dass alle Menschen, die Anspruch auf
Arbeitslosengeld II haben, die erste Auszahlung Anfang Januar 2005 erhalten.
Außerdem gilt für die Anrechnung von Vermögen von Kindern ein Freibetrag von
4.100 Euro von Geburt an, nicht erst ab dem 15.Lebensjahr, wie ursprünglich
vorgesehen. Wir begrüßen diese Korrekturen ausdrücklich.
Für
eine aktive Landesarbeitsmarktpolitik
Auch
nach den Beschlüssen zu den Hartz – Gesetzen auf Bundesebene setzen wir uns für
eine Fortführung der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf Landesebene ein. NRW muss
seine Arbeitsmarktpolitik weiterentwickeln. Hier kommt gerade der
regionalisierten Arbeitsmarktpolitik eine bedeutende Rolle zu. Dies war bisher
ein erfolgreicher Ansatz, um benachteiligten Personengruppen des Arbeitsmarktes
wie BerufsrückkehrerInnen, Jugendlichen, MigrantInnen u.a. eine Brücke für die
Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu bauen. Nach unserer Auffassung wird eine
moderne auf die Zukunft ausgerichtete Arbeitsmarktpolitik ihren Aufgaben
gerecht, wenn sie regionale Gestaltungskraft entwickelt und Eigenständigkeit
berücksichtigt, Netzwerke bildet, Ressourcen bündelt und Akteure vor Ort in die
Planungen einbindet. Dafür werden sich Bündnis90/Grünen hier in Nordrhein –
Westfalen auch in Zukunft stark machen.
Entscheidungsspielräume
auf kommunaler Ebene nutzen
In
vielen Kommunen und Kreisen fanden vor der Sommerpause Beratungen darüber
statt, ob sie zur Umsetzung von Hartz IV eine Arbeitsgemeinschaft mit der
Bundesagentur für Arbeit eingehen (ARGE) oder ob sie sich für eine sog. Option
entscheiden. Option heißt, dass der Kreis oder die Kommune zuständig ist für
die Übernahme der gesamten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Die ARGE
wird als Kooperationsform gesehen, um das gemeinsame gesetzliche Ziel der
Überwindung und Verringerung von Hilfebedürftigkeit zu erreichen.
Unabhängig
davon, welche Entscheidung vor Ort getroffen wurde, ergeben sich auch nach
Verabschiedung von Hartz IV kommunalpolitische Handlungsspielräume eine aktive
Beschäftigungspolitik zu gestalten.
So
ist es z.B. möglich sicherzustellen,
Ø dass es sich um zusätzliche Jobs handelt, die in
Abstimmung mit Wirtschaft, Gewerkschaft und Wohlfahrtsverbänden entstehen und
nicht zuzulassen, dass sich die Kommunen auf diesem Weg ihrer Pflichtaufgaben
entledigen
Ø dass Beschäftigungsangebote auf Freiwilligkeit
beruhen und von der Zustimmung des/r Betroffenen abhängig bleiben und nicht dem
vorgesehenen Arbeitszwang unterliegen
Ø dass die Qualität der Angebote, die man
Langzeitarbeitslosen macht gewährleistet ist
Ø dass Zwangsumzüge auf Ausnahmefälle (Luxuswohnungen)
beschränkt bleiben
Insbesondere
sollten wir Christdemokraten, die jetzt gegen „Hartz“ polemisieren, mit solchen
Vorschlägen „vor Ort“ politisch zwingen Farbe zu bekennen.
Eine
schnelle Evaluierung von „Hartz“ sicherstellen
Bei
einem umfangreichen und komplizierten Reformwerk wie „Hartz“ können in der
Praxis natürlich Auswirkungen oder Mängel deutlich werden, die so nicht
gewünscht sind. Deshalb kommt es darauf an, in einem solchen Fall schnell
bestimmte Maßnahmen neu zu justieren. Im „Düsseldorfer Signal“ hat die
rot-grüne Landesregierung in NRW vereinbart wichtige Gesetze und Verordnungen
nach einer bestimmten Zeit zu überprüfen. Dies kann auch für die Bundespolitik
beispielhaft sein. Wir schlagen deshalb eine entsprechende Überprüfung der
Hartz-Gesetze nach einem Jahr vor.
Liebe
Freundinnen und Freunde,
wir
glauben, dass wir mit diesen Argumenten in der aktuellen gesellschaftlichen
Debatte als Grüne gut bestehen können. Wir stehen zur Durchführung der
vereinbarten Reformen, aber wir sind offen für berechtigte Kritik an den
Kompromissen mit der Union im Vermittlungsausschuss. Hier gibt es sozialen
Korrekturbedarf was die Regelungen zur Zumutbarkeit, die zu geringen Beträge
bei der Altersvorsorge, die Anrechnung des Partnereinkommens und die zu
restriktiven Regelungen zum Zuverdienest betrifft. Hier sollten wir weiter auf
Korrekturen drängen.
Wir
haben in diesem Zusammenhang als Grüne frühzeitig Probleme benannt und wir werden
weiter konstruktiv an ihrer Lösung arbeiten.
Britta
Hasselmann Frithjof
Schmidt
Landesvorstandssprecherin Landesvorstandssprecher