An die Kreisverbände von Bündnis 90/Die Grünen NRW

 

Düsseldorf, den 26. August 2004

 

Liebe Freundinnen und Freunde,

 

vor dem Hintergrund der intensiven gesellschaftlichen Debatte über die Umsetzung und die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Auswirkungen der „Hartz IV“-Reformen haben uns zahlreiche inhaltliche Nachfragen zur Positionierung von Bündnis 90/Die Grünen erreicht, unter anderem auch was die konkrete Haltung zu den Montagsdemonstrationen bei uns in NRW betrifft.

Diese Demonstrationen sind zum einen natürlich Ausdruck einer großen Verunsicherung in der Bevölkerung über die Auswirkungen der Hartz – Gesetze, zum anderen aber auch von organisierter Kritik an der Politik der rot – grünen Bundesregierung, die auf die komplette Rücknahme der Gesetze, sowie zumindest teilweise auch auf die Gründung einer neuen Partei abzielt.

Wir halten deshalb eine Beteiligung an solchen Demonstrationen nicht für sinnvoll, denn sie richten sich auch polemisch und pauschal gegen grüne Politik. Differenzierte Forderungen nach sozialem Korrekturbedarf werden in diesem Rahmen nicht durchdringen, sondern eher umfunktioniert. Wir schlagen vor, offensiv das Gespräch mit DemonstrantInnen und KritikerInnen zu suchen und unsere inhaltlichen Positionen deutlich zu machen.

 

Die Zusammenlegung der beiden steuerfinanzierten Leistungen für Langzeitarbeitslose ist eines der größten Reformprojekte der Bundesrepublik. Sie betrifft viele Menschen und berührt viele Bereiche des öffentlichen Lebens, angefangen von den HilfeempfängerInnen, über die freien Träger von sozialen und arbeitsmarktpolitischen Programmen und Angeboten, bis hin zu den Kommunen und den Arbeitsagenturen. Inhaltlich teilen wir die folgende Position unserer Bundestagsfraktion und glauben, dass wir die Argumentation politisch gut vermitteln können:

 

„Wir werten das Dritte und Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt als wichtigen und unerlässlichen Reformschritt. Mit Hartz IV ist sichergestellt, dass

Ø      die Hilfe für alle Langzeitarbeitslose aus einer Hand in den Job-Centern erfolgt

Ø      die Leistungen pauschaliert werden und LeistungsbezieherInnen nicht mehr um jeden Küchenstuhl kämpfen müssen

Ø      eine aktivierende Grundsicherung für alle bedürftigen Erwerbslosen geschaffen wird

Ø      alle Erwerbslosen einen Zugang zu Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik haben

Ø      für die Erwerbslosen im ALG-II-Bezug Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden

Ø      durch einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro Familien mit geringem Erwerbseinkommen vor dem Abrutschen in den Sozialleistungsbezug bewahrt werden.

 

 

Bittere Pillen

Allerdings haben wir in den Verhandlungen mit der SPD und in den Sitzungen des Vermittlungsausschusses mit der Union einige bittere Pillen schlucken müssen:

Ø      Durch die verschärfte Anrechnung des Partnereinkommens werden viele vorherige ArbeitslosenhilfebezieherInnen, besonders Frauen, keinen eigenständigen Leistungsanspruch mehr haben.

Ø      Durch die verschärften Regelungen zur Zumutbarkeit, die die Union durchgesetzt hat, gilt nun jede Arbeit als zumutbar – wobei Lohndumping an der Rechtsprechung und dem BGB seine Grenze findet.

Ø      Durch die zu geringen Freibeträge bei der Altersvorsorge müssen viele Betroffene große Teile ihrer Privatrenten und Lebensversicherungen auflösen. Wir haben dagegen ein individuelles Altersvorsorgekonto gefordert, nach dem 3.000 Euro pro Lebensjahr steuerfrei zurückgelegt– und beim Bezug von Sozialleistungen eingefroren werden können.

Ø      Die Regelungen zum Zuverdienst sind zu restriktiv und liegen bei einem Einkommen unter 800 Euro unter den Sätzen der bisherigen Sozialhilfe. Wir fordern dagegen: bis zu 400 Euro muss jeder zweite Euro anrechnungsfrei bleiben.

 

Die Einsparungen aus der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe werden zur deutlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Mrd. genutzt. Damit haben die Kommunen neue Freiräume, um in Kinderbetreuung zu investieren. Jetzt liegt es an den Kommunen, für den Abbau der Frauenerwerbslosigkeit zu sorgen. Sie steht mit dem Fehlen von Kinderbetreuungsplätzen in Deutschland in einem direkten Zusammenhang.

 

Keine Alternative: Das Existenzgrundlagengesetz

Die Union wollte Hartz IV (Job-Center und Arbeitslosengeld II) im Vermittlungsausschuss blockieren. Durch das Existenzgrundlagengesetz (EGG), das die Union unter Federführung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch als Alternative zum rot-grünen Gesetz vorgelegt hatte, zog sich die soziale Schieflage wie ein schwarzer Faden:

 

Ø      Die Leistungen sollten um ein Drittel niedriger angesetzt und mit schärferen Sanktionen (bis zur völligen Streichung) flankiert werden

Ø      Unterhaltspflicht zwischen erwachsenen Eltern und Kindern

Ø      keine Beiträge zur Rentenversicherung

Ø      keine verbindliche Krankenversicherungs-Mitgliedschaft

Ø      Leistungen unterhalb des bisherigen Sozialhilfesatzes

Ø      Einführung eines flächendeckenden Niedriglohnsektors mit Lohndumping.“

 

Vor diesem Hintergrund empfinden wir die Kritik mancher Unionspolitiker am Hartz IV-Gesetz als besonders doppelzüngig.

 

Bündnis 90/Die Grünen hatten das Vorhaben, die erste Auszahlung des Arbeitslosengeldes II für vormalige Arbeitslosenhilfe – BezieherInnen auf den 1. Februar zu verschieben, von Anfang an kritisiert. Die Koalitionsfraktionen haben sich nun Anfang August darauf verständigt, dass alle Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, die erste Auszahlung Anfang Januar 2005 erhalten. Außerdem gilt für die Anrechnung von Vermögen von Kindern ein Freibetrag von 4.100 Euro von Geburt an, nicht erst ab dem 15.Lebensjahr, wie ursprünglich vorgesehen. Wir begrüßen diese Korrekturen ausdrücklich.

 

Für eine aktive Landesarbeitsmarktpolitik

Auch nach den Beschlüssen zu den Hartz – Gesetzen auf Bundesebene setzen wir uns für eine Fortführung der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf Landesebene ein. NRW muss seine Arbeitsmarktpolitik weiterentwickeln. Hier kommt gerade der regionalisierten Arbeitsmarktpolitik eine bedeutende Rolle zu. Dies war bisher ein erfolgreicher Ansatz, um benachteiligten Personengruppen des Arbeitsmarktes wie BerufsrückkehrerInnen, Jugendlichen, MigrantInnen u.a. eine Brücke für die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu bauen. Nach unserer Auffassung wird eine moderne auf die Zukunft ausgerichtete Arbeitsmarktpolitik ihren Aufgaben gerecht, wenn sie regionale Gestaltungskraft entwickelt und Eigenständigkeit berücksichtigt, Netzwerke bildet, Ressourcen bündelt und Akteure vor Ort in die Planungen einbindet. Dafür werden sich Bündnis90/Grünen hier in Nordrhein – Westfalen auch in Zukunft stark machen.

 

Entscheidungsspielräume auf kommunaler Ebene nutzen

In vielen Kommunen und Kreisen fanden vor der Sommerpause Beratungen darüber statt, ob sie zur Umsetzung von Hartz IV eine Arbeitsgemeinschaft mit der Bundesagentur für Arbeit eingehen (ARGE) oder ob sie sich für eine sog. Option entscheiden. Option heißt, dass der Kreis oder die Kommune zuständig ist für die Übernahme der gesamten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Die ARGE wird als Kooperationsform gesehen, um das gemeinsame gesetzliche Ziel der Überwindung und Verringerung von Hilfebedürftigkeit zu erreichen.

Unabhängig davon, welche Entscheidung vor Ort getroffen wurde, ergeben sich auch nach Verabschiedung von Hartz IV kommunalpolitische Handlungsspielräume eine aktive Beschäftigungspolitik zu gestalten.

 

So ist es z.B. möglich sicherzustellen,

Ø      dass es sich um zusätzliche Jobs handelt, die in Abstimmung mit Wirtschaft, Gewerkschaft und Wohlfahrtsverbänden entstehen und nicht zuzulassen, dass sich die Kommunen auf diesem Weg ihrer Pflichtaufgaben entledigen

Ø      dass Beschäftigungsangebote auf Freiwilligkeit beruhen und von der Zustimmung des/r Betroffenen abhängig bleiben und nicht dem vorgesehenen Arbeitszwang unterliegen

Ø      dass die Qualität der Angebote, die man Langzeitarbeitslosen macht gewährleistet ist

Ø      dass Zwangsumzüge auf Ausnahmefälle (Luxuswohnungen) beschränkt bleiben

Insbesondere sollten wir Christdemokraten, die jetzt gegen „Hartz“ polemisieren, mit solchen Vorschlägen „vor Ort“ politisch zwingen Farbe zu bekennen.

 

Eine schnelle Evaluierung von „Hartz“ sicherstellen

Bei einem umfangreichen und komplizierten Reformwerk wie „Hartz“ können in der Praxis natürlich Auswirkungen oder Mängel deutlich werden, die so nicht gewünscht sind. Deshalb kommt es darauf an, in einem solchen Fall schnell bestimmte Maßnahmen neu zu justieren. Im „Düsseldorfer Signal“ hat die rot-grüne Landesregierung in NRW vereinbart wichtige Gesetze und Verordnungen nach einer bestimmten Zeit zu überprüfen. Dies kann auch für die Bundespolitik beispielhaft sein. Wir schlagen deshalb eine entsprechende Überprüfung der Hartz-Gesetze nach einem Jahr vor.

 

Liebe Freundinnen und Freunde,

wir glauben, dass wir mit diesen Argumenten in der aktuellen gesellschaftlichen Debatte als Grüne gut bestehen können. Wir stehen zur Durchführung der vereinbarten Reformen, aber wir sind offen für berechtigte Kritik an den Kompromissen mit der Union im Vermittlungsausschuss. Hier gibt es sozialen Korrekturbedarf was die Regelungen zur Zumutbarkeit, die zu geringen Beträge bei der Altersvorsorge, die Anrechnung des Partnereinkommens und die zu restriktiven Regelungen zum Zuverdienest betrifft. Hier sollten wir weiter auf Korrekturen drängen.

 

Wir haben in diesem Zusammenhang als Grüne frühzeitig Probleme benannt und wir werden weiter konstruktiv an ihrer Lösung arbeiten.

 

Britta Hasselmann                                                              Frithjof Schmidt

Landesvorstandssprecherin                                              Landesvorstandssprecher