Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29. Januar 2003

 

Bündnis 90/Die Grünen lehnen vertragswidrige Metrorapidfinanzierung ab

 

Vor dem Hintergrund der Entscheidung der Mitgliederversammlung vom 22. Januar 2002, das Projekt Metrorapid aus verkehrlichen und umweltpolitischen Gründen abzulehnen und der Tatsache, dass der Bundesrechnungshof das Projekt für unwirtschaftlich hält und eine Finanzierung im Hinblick auf die hohen Defizite öffentlicher Haushalte (Maastricht-Kriterien) äußerst schwierig ist, stellt die Mitgliederversammlung fest:

-          Mit der Zusage namhafter Mitglieder der Bundesregierung zusätzlich zu dem vereinbarten NRW-Anteil in Höhe von 1,75 Mrd. Euro (von insgesamt 2,3 Mrd. Euro) für das Projekt Metrorapid zusätzlich 250 Mio. Euro zu Lasten anderer Projekte zur Verfügung zu stellen wird versucht den Koalitionsvertrag auf Bundesebene zu umgehen und

-          es verstieße gegen den Koalitionsvertrag auf Landesebene, wenn investive Mittel von jährlich rund 90 Mio. Euro für Unterhaltungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt oder Bestellerentgelte durch Landesbürgschaften gesichert würden.

 

Die Mitgliederversammlung lehnt jegliche Finanzierungskonzepte ab, die den Koalitionsvereinbarungen widersprechen. Sie fordert die Bundestagsfraktion auf, keiner Finanzierung zuzustimmen, die eine Verzögerung oder gar Verhinderung von SPNV- und ÖPNV-Projekten zur Folge haben könnten und die Landtagsfraktion, jegliche investive Mittel abzulehnen, sei es für die Bau-, Betriebs- oder Nachbetriebsphase.

Bündnis 90/Die Grünen gehen davon aus, dass sich ihre Landtagsfraktion auch weiterhin an die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag halten wird und fordert die SPD auf, dieses auch zu tun.

 

Bündnis 90/Die Grünen nehmen mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Landtagsfraktion der SPD eine Einschränkung der mit rot-grüner Mehrheit beschlossenen Planungskompetenzen der Regionalräte plant, um durch eine Änderung des Landesplanungsgesetzes das Projekt Metrorapid gegen die Interessen vieler Ruhrgebietsstädte durchzusetzen. Die Mitgliederversammlung sieht darin einen schweren Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip und eine Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung.

 

Die Mitgliederversammlung fordert ihre Delegierten auf, im LPR bzw. auf einer LDK keinem Antrag zuzustimmen, der eine Finanzierung ermöglicht, der den Koalitionsverträgen widerspricht.