Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 29. Januar 2003
Bündnis 90/Die Grünen lehnen vertragswidrige Metrorapidfinanzierung ab
Vor
dem Hintergrund der Entscheidung der Mitgliederversammlung vom 22. Januar 2002,
das Projekt Metrorapid aus verkehrlichen und umweltpolitischen Gründen
abzulehnen und der Tatsache, dass der Bundesrechnungshof das Projekt für
unwirtschaftlich hält und eine Finanzierung im Hinblick auf die hohen Defizite
öffentlicher Haushalte (Maastricht-Kriterien) äußerst schwierig ist, stellt die
Mitgliederversammlung fest:
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Mit
der Zusage namhafter Mitglieder der Bundesregierung zusätzlich zu dem vereinbarten
NRW-Anteil in Höhe von 1,75 Mrd. Euro (von insgesamt 2,3 Mrd. Euro) für das
Projekt Metrorapid zusätzlich 250 Mio. Euro zu Lasten anderer Projekte zur
Verfügung zu stellen wird versucht den Koalitionsvertrag auf Bundesebene zu umgehen
und
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es
verstieße gegen den Koalitionsvertrag auf Landesebene, wenn investive Mittel
von jährlich rund 90 Mio. Euro für Unterhaltungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt
oder Bestellerentgelte durch Landesbürgschaften gesichert würden.
Die
Mitgliederversammlung lehnt jegliche Finanzierungskonzepte ab, die den
Koalitionsvereinbarungen widersprechen. Sie fordert die Bundestagsfraktion auf,
keiner Finanzierung zuzustimmen, die eine Verzögerung oder gar Verhinderung von
SPNV- und ÖPNV-Projekten zur Folge haben könnten und die Landtagsfraktion, jegliche
investive Mittel abzulehnen, sei es für die Bau-, Betriebs- oder Nachbetriebsphase.
Bündnis
90/Die Grünen gehen davon aus, dass sich ihre Landtagsfraktion auch weiterhin an
die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag halten wird und fordert die SPD auf,
dieses auch zu tun.
Bündnis
90/Die Grünen nehmen mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Landtagsfraktion der
SPD eine Einschränkung der mit rot-grüner Mehrheit beschlossenen Planungskompetenzen
der Regionalräte plant, um durch eine Änderung des Landesplanungsgesetzes das
Projekt Metrorapid gegen die Interessen vieler Ruhrgebietsstädte durchzusetzen.
Die Mitgliederversammlung sieht darin einen schweren Verstoß gegen das
Rechtsstaatsprinzip und eine Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung.
Die
Mitgliederversammlung fordert ihre Delegierten auf, im LPR bzw. auf einer LDK
keinem Antrag zuzustimmen, der eine Finanzierung ermöglicht, der den Koalitionsverträgen
widerspricht.