„Schonraumfalle“
Sonderschule: Ergebnisse einer
empirischen Studie und die Konsequenzen für kommunales Handeln.
Zur
Legitimation der Sonderschule für Lernbehinderte
Sowohl große Teile der Bildungspolitik als auch der
Regel- und Sonderschulpädagogen legitimieren die Überweisung von Schülern und
Schülerinnen in die Sonderschulen für Lernbehinderte - heute euphemistisch
Förderschulen genannt - immer noch als notwendiges pädagogisches Handeln gegenüber Kindern und Jugendlichen, die im
Regelschulsystem die Leistungsanforderungen nicht erfüllen.
Mit individuell angepassten Förderplänen und
persönlichen Hilfestellungen durch besonders ausgebildete Lehrer/innen gelänge
es, so ihre Argumentation, die schulleistungsschwachen und entmutigten Kinder
und Jugendlichen bei der Entwicklung eines positiven allgemeinen und
leistungsbezogenen Selbstkonzepts zu unterstützen.
Diese These von den positiven Effekten des
„Schonraums“ Sonderschule sichert bildungspolitisch den institutionellen Erhalt
der Sonderschulen. Aber nicht nur dies. Sie sorgt auch dafür, dass die Existenz
des Regelschulsystems mit seinen sozialkulturell wirksamen Selektions- und
Ausgrenzungsmechanismen unhinterfragt
bleibt.
Hinter dieser These verschwinden auch die ungelösten
gesellschaftlichen Ursachen für die Lern- und Leistungsprobleme der betroffenen
Schüler und Schülerinnen. Ihre gesellschaftliche Benachteiligung aufgrund sozialer,
kultureller und materieller Verarmung wird im System Schule umgedeutet zu einem
individuellen Schulleistungsversagen. Umgekehrt werden in dem System soziale
Privilegien unsichtbar gemacht und darauf basierende gute Ergebnisse als
Ausdruck individueller Leistung interpretiert.
Die
Forschungsfrage nach dem Selbstkonzept von Schülern und Schülerinnen der Sonderschule
Mein Ausgangspunkt für die wissenschaftliche Überprüfung
der Schonraumthese war die nahe liegende Annahme, dass die an den Sonderschulbesuch
gebundene Zuweisung des geringsten Bildungsstatus als gering Qualifizierter in
der modernen Leistungsgesellschaft keine „Schutzmaßnahme“ darstellt, sondern tatsächlich
als besonders starke soziale Beschämung und Ausgrenzung im Alltag erlebt wird
und Schamgefühle auslöst.
Diese Annahme lässt sich empirisch untermauern durch
die Beobachtung, dass Sonderschüler/innen die Begegnung mit Schülern anderer
Schulformen vermeiden, weil sie sich unterlegen fühlen. Grundschullehrer/innen
können bestätigen, dass heute schon der Übergang zur Hauptschule subjektiv als
Abwertung erlebt und von Gleichaltrigen als Anlass für demütigende Bloßstellungen
genutzt wird.
Bezogen auf die Wirkungen von Scham und Beschämung
konnte ich in meiner Studie zurückgreifen auf Ergebnisse der soziologischen Schamforschung.
Danach bedeutet Scham als belastende negative Selbstwahrnehmung eine Gefährdung
für die Entwicklung eines positiven Selbstkonzepts.
Auf der gesellschaftlichen Ebene bedeuten nicht
verarbeitete Schamgefühle, dass die sozialen Ungleichheitsverhältnisse von den
Beschämten selbst gerechtfertigt werden. Der Ausschluss aus der Gesellschaft,
der den gering Qualifizierten heute droht, wird damit zum Selbstausschluss.
Zentrale
Ergebnisse
Auf der Basis von schriftlichen Befragungen (197
Schüler/innen und 190 Eltern) und Interviews mit Schülern und Schülerinnen (41)
sowie Eltern (10) konnten die folgenden Ergebnisse ermittelt werden.
1. Ergebnis:
Der
Ausschluss aus der allgemeinen Schule und die Überweisung zur Sonderschule werden
von fast allen Betroffenen als Beschämung wahrgenommen. Für die Beschämten ist
die Zuschreibung des stigmabehafteten Status Sonderschüler/in mit Schamgefühlen verbunden, die ihr
Selbstwertgefühl mindern und sie psychosozial belasten.
Die Befragten haben in der Regel ihre soziale
Unterlegenheit, ihre Ungleichwertigkeit schmerzhaft und belastend erfahren bei
der Überweisung zur Sonderschule: durch Reaktionen ihrer Mitschüler/innen,
ihres Umfeldes und durch den Zwang zum Schulwechsel. Das gilt für alle
untersuchten Gruppen: Mädchen, Jungen, herkunftsdeutsche Schüler/innen und
Migranten.
2. Ergebnis:
Der
„Schonraum“ Sonderschule behindert die beschämten Schüler und Schülerinnen in
der Entwicklung eines belastbaren positiven Selbstkonzepts, da die an den
Sonderschulstatus gebundenen Schamgefühle die Selbstwahrnehmung und das
Bewältigungsverhalten der Schüler/innen im Alltag entscheidend negativ beeinflussen.
Nur sehr wenige der Beschämten können sich zu ihrem
Status als Sonderschüler/innen in Alltagssituationen bekennen. Die meisten verleugnen bzw. verschweigen ihren Status aus Scham. Ihr
Verhalten beweist, dass sie sich den negativen gesellschaftlichen Fremdbildern
angepasst haben, die es über sie gibt. Sofern sie ihre Schamgefühle nicht
verarbeiten, ist auch eine vollständige Übernahme der Defizitzuschreibung in
das Selbstkonzept nicht auszuschließen. Eine solche Entwicklung führt zur Bereitschaft,
die gesellschaftliche Isolation und den gesellschaftlichen Ausschluss im
späteren Leben dem eigenen Versagen zuzuschreiben. Ebenso real ist die Gefahr
besonders für männliche Jugendliche, zur Abwehr ihrer Schamgefühle aggressives
und deviantes Verhalten zu entwickeln.
3. Ergebnis:
Wegen der
erschwerten Bedingungen ihrer Lebenslage haben Schüler und Schülerinnen mit Migrationshintergrund
es schwerer als herkunftsdeutsche
Schüler und Schülerinnen, ihre Schamgefühle zu bewältigen und ein positives Selbstkonzept
zu entwickeln.
Was ist gemeint? Migranteneltern
schämen sich häufiger und intensiver wegen des Sonderschulstatus ihres Kindes
als Eltern herkunftsdeutscher Schüler/innen. Das hat die Befragung der Eltern
ergeben. Die Scham der Migranteneltern (in meiner
Untersuchung waren es hauptsächlich türkische Eltern) erklärt sich aus der
doppelten Stigmatisierungsgefahr, unter der sie in Deutschland leben: zum einen
durch ihren ethnischen Minderheitenstatus, zum anderen durch die Zuordnung zur
Sonderschule, die nicht nur in den Augen der deutschen Mehrheitsgesellschaft,
sondern auch bei den eigenen Landsleuten stigmabehaftet ist.
Das Schamverhalten der Eltern beeinflusst die Kinder
in ihrem Schamerleben und ihrer Schamverarbeitung. Spüren die Kinder, dass die
Eltern sich wegen der Sonderschule schämen, können Gefühle der Wertlosigkeit
schmerzhaft verstärkt werden.
4. Ergebnis:
Obwohl den
unmittelbar in die Sonderschule eingeschulten Schülern und Schülerinnen die
Beschämung durch das Schulversagen und den damit verbundenen Ausschluss aus dem
Regelschulsystem erspart bleibt, können sie keinen Vorteil aus der
Schonraumsituation ziehen. Sie sind nicht weniger beschämt und belastet wegen
ihres Sonderschulstatus.
Es liegt die Annahme nahe, dass man als „originärer“
Sonderschüler noch stärker institutionell verletzt sein kann, weil man nicht
einmal für „gut“ genug befunden wurde, die Grundschule zu besuchen.
Am Lernen
gehindert - ein Verstoß gegen das Menschenrecht auf Bildung
Die Neurowissenschaft hat nachgewiesen, dass das
Selbstbild, das Menschen von sich haben, eine tiefe Bedeutung hat für das
gesamte (Er-)Leben. Es ist die Wahrnehmung, die auch unsere Motivation, unsere
Anstrengungsbereitschaft, unser Lernen nachhaltig beeinflusst. Der Neurobiologe
Gerald Hüther spricht zu Recht von der „Macht der
inneren Bilder“.
Wie sollen schambestimmte Selbstbilder Vertrauen und
Zutrauen in die eigene Selbstwirksamkeit erzeugen, ohne die erfolgreiches
Lernen nicht auskommt? Wie sollen diese negativ eingefärbten Selbstbilder etwa zum
lebenslangen Lernen motivieren? Die geringe Lerneffektivität der Sonderschulen,
die wissenschaftlich hinreichend bewiesen ist, erklärt sich aus der sozialen
Zusammensetzung der Schülerschaft, die mehrheitlich von negativen Selbstbildern
geprägt ist.
Die Sonderschüler/innen werden als sozial
benachteiligte Gruppe behindert und extrem benachteiligt in ihren
Lernmöglichkeiten durch das selektive deutsche Schulsystem. Mit diesem
Sachverhalt verstößt die Bundesrepublik gegen das Menschenrecht auf Bildung
nach der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention.
Die Sonderschule ist –bildlich gesprochen – eine
Falle. Als „Schonraum“ gewährt sie Entlastung, indem sie leistungsschwächeren
Kindern den Leistungsvergleich mit den sog. besseren Schülern erspart. Aber sie
kann sie nicht schützen vor den Erfahrungen der Herabsetzung, der
Diskriminierung und dem Verlust ihrer Selbstachtung und Würde, weil sie selbst
eine stigmatisierende Institution ist. Sie behindert die beschämten Schüler und
Schülerinnen in der Entwicklung eines belastbaren positiven Selbstkonzepts und
entlässt sie als sozial Beschädigte und gering Qualifizierte. Über die extreme Bildungsarmut wird
auch die Armutslage der Betroffenen verfestigt und ihre soziale Exklusion vorprogrammiert.
Die Sonderschule ist ein Teil des selektiven
Schulsystems. Das System als Ganzes ist krank, aber es zeigt seine schädlichen
Wirkungen am sichtbarsten und krassesten im untersten Leistungssegment, in den
Sonderschulen. Deshalb muss der Blick, der zur Zeit
auf die Zukunft der Hauptschule gerichtet ist, auch auf die Sonderschulen
gerichtet werden. Im Sinne der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
ist Deutschland zur Transformation seines selektiv gegliederten Schulwesens zu
einem inklusiven, nichtausgrenzenden Schulsystem für
alle verpflichtet.
Konsequenzen
für kommunales Handeln
Kommunen sollten sich gegenüber der Landesregierung
stark machen für die Schließung der Sonderschulen für Kinder mit Lern- sowie
emotionalen und sozialen Entwicklungsproblemen. Die Schließung kann und sollte
sofort umgesetzt werden. Bestehende Sonderschulen nehmen dann einfach keine Kinder
mehr auf, sondern geben stattdessen ihre sonderpädagogischen Ressourcen für
Prävention und Integration in das Regelschulsystem ab. Die Steuerung der notwendigen Prozesse kann nur auf
lokaler/regionaler Schulträgerebene geschehen. Jede Kommune weiß, welche Schulen
zusätzlich unterstützt werden müssen, damit diese ihre Schüler und Schülerinnen
bestmöglich individuell fördern können. Eine direkte pauschale Zuweisung von
sonderpädagogischen Personalressourcen an die entsprechenden Grundschulen wird z.B.
im Hamburger Schulversuch „Integrative Regelklasse“ schon lange erfolgreich
praktiziert. Dieses Verfahren hat auch den Vorteil, dass kein Kind mehr als behindert
abgestempelt werden muss, bevor es sonderpädagogische Unterstützung bekommt.
Aus den genannten
Gründen ist die Planung des NRW Schulministeriums, Sonderschulen zu
„Kompetenzzentren“ weiterzuentwickeln, eine Fehlkonstruktion und Täuschung.
Diese sollen zusätzlich zu ihrer
bisherigen Aufgabe der separaten Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen auch
noch die Prävention und Integration in Kooperation mit den Regelschulen übernehmen. Da die Sonderschulen in ihrer
Funktion als „Kompetenzzentrum“ auch darüber entscheiden können, wo ein Kind
bestmöglich gefördert werden kann, wird es immer Schüler und Schülerinnen
geben, die im Interesse des institutionellen Selbsterhalts für nicht integrierbar
erklärt und ausgesondert werden.
Die Kommunen scheinen
jedoch mehr und mehr zu begreifen, dass (Bildungs-)Armut
der Stadt- und Regionalentwicklung extrem schadet und bekämpft werden
muss. Die Forderung des Städtetags nach einer erweiterten kommunalen Schulträgerschaft
zielt darauf ab, dass Kommunen sich systematisch mit den Leistungen des lokalen
Schulsystems auf ihrem Territorium verantwortlich befassen, nicht zuletzt auch,
weil der fehlende Erfolg des Schulsystems finanztechnisch letzten Endes bei ihnen
hängen bleibt. Sie sind es, die dann für die nicht erfolgreichen Schulabbrecher/innen
oder Sonderschüler/innen mit der Kinder-
und Jugendhilfe oder der Sozialhilfe einzustehen
haben.
Die Kommunen brauchen
zukünftig den gesetzlichen Auftrag, die Kompetenzen und die Finanzmittel für ein qualitatives Bildungs- und
Integrationsmanagement. Dazu gehört die Aufgabe, über die Sonderschulen
hinaus das zersplitterte Bildungssystem zusammenzuführen und den Prozess der
Transformation lokal und regional im Dialog mit den Schulen und den Netzwerkpartnern
zu organisieren. Dazu gehört auch das Recht, gestützt auf kleinräumige Sozial- und
Bildungsberichterstattung, Sondermaßnahmen für die Bildungseinrichtungen
zu gewähren, die es besonders schwer haben.
Dr. Brigitte Schumann