„Schonraumfalle“ Sonderschule: Ergebnisse einer empirischen Studie und die Konsequenzen für kommunales Handeln.

 

Zur Legitimation der Sonderschule für Lernbehinderte

Sowohl große Teile der Bildungspolitik als auch der Regel- und Sonderschulpädagogen legitimieren die Überweisung von Schülern und Schülerinnen in die Sonderschulen für Lernbehinderte - heute euphemistisch Förderschulen genannt - immer noch als notwendiges pädagogisches Handeln  gegenüber Kindern und Jugendlichen, die im Regelschulsystem die Leistungsanforderungen nicht erfüllen.

 

Mit individuell angepassten Förderplänen und persönlichen Hilfestellungen durch besonders ausgebildete Lehrer/innen gelänge es, so ihre Argumentation, die schulleistungsschwachen und entmutigten Kinder und Jugendlichen bei der Entwicklung eines positiven allgemeinen und leistungsbezogenen Selbstkonzepts zu unterstützen.

 

Diese These von den positiven Effekten des „Schonraums“ Sonderschule sichert bildungspolitisch den institutionellen Erhalt der Sonderschulen. Aber nicht nur dies. Sie sorgt auch dafür, dass die Existenz des Regelschulsystems mit seinen sozialkulturell wirksamen Selektions- und Ausgrenzungsmechanismen  unhinterfragt bleibt.

 

Hinter dieser These verschwinden auch die ungelösten gesellschaftlichen Ursachen für die Lern- und Leistungsprobleme der betroffenen Schüler und Schülerinnen. Ihre gesellschaftliche Benachteiligung aufgrund sozialer, kultureller und materieller Verarmung wird im System Schule umgedeutet zu einem individuellen Schulleistungsversagen. Umgekehrt werden in dem System soziale Privilegien unsichtbar gemacht und darauf basierende gute Ergebnisse als Ausdruck individueller Leistung interpretiert.

 

Die Forschungsfrage nach dem Selbstkonzept von Schülern und Schülerinnen der Sonderschule

Mein Ausgangspunkt für die wissenschaftliche Überprüfung der Schonraumthese war die nahe liegende Annahme, dass die an den Sonderschulbesuch gebundene Zuweisung des geringsten Bildungsstatus als gering Qualifizierter in der modernen Leistungsgesellschaft keine „Schutzmaßnahme“ darstellt, sondern tatsächlich als besonders starke soziale Beschämung und Ausgrenzung im Alltag erlebt wird und Schamgefühle auslöst.

 

Diese Annahme lässt sich empirisch untermauern durch die Beobachtung, dass Sonderschüler/innen die Begegnung mit Schülern anderer Schulformen vermeiden, weil sie sich unterlegen fühlen. Grundschullehrer/innen können bestätigen, dass heute schon der Übergang zur Hauptschule subjektiv als Abwertung erlebt und von Gleichaltrigen als Anlass für demütigende Bloßstellungen genutzt wird.

 

Bezogen auf die Wirkungen von Scham und Beschämung konnte ich in meiner Studie zurückgreifen auf Ergebnisse der soziologischen Schamforschung. Danach bedeutet Scham als belastende negative Selbstwahrnehmung eine Gefährdung für die Entwicklung eines positiven Selbstkonzepts.

Auf der gesellschaftlichen Ebene bedeuten nicht verarbeitete Schamgefühle, dass die sozialen Ungleichheitsverhältnisse von den Beschämten selbst gerechtfertigt werden. Der Ausschluss aus der Gesellschaft, der den gering Qualifizierten heute droht, wird damit zum Selbstausschluss.

 

Zentrale Ergebnisse

Auf der Basis von schriftlichen Befragungen (197 Schüler/innen und 190 Eltern) und Interviews mit Schülern und Schülerinnen (41) sowie Eltern (10) konnten die folgenden Ergebnisse ermittelt werden.

 

1. Ergebnis:

Der Ausschluss aus der allgemeinen Schule und die Überweisung zur Sonderschule werden von fast allen Betroffenen als Beschämung wahrgenommen. Für die Beschämten ist die Zuschreibung des stigmabehafteten Status Sonderschüler/in mit  Schamgefühlen verbunden, die ihr Selbstwertgefühl mindern und sie psychosozial belasten.

 

Die Befragten haben in der Regel ihre soziale Unterlegenheit, ihre Ungleichwertigkeit schmerzhaft und belastend erfahren bei der Überweisung zur Sonderschule: durch Reaktionen ihrer Mitschüler/innen, ihres Umfeldes und durch den Zwang zum Schulwechsel. Das gilt für alle untersuchten Gruppen: Mädchen, Jungen, herkunftsdeutsche Schüler/innen und Migranten.

 

2. Ergebnis:

Der „Schonraum“ Sonderschule behindert die beschämten Schüler und Schülerinnen in der Entwicklung eines belastbaren positiven Selbstkonzepts, da die an den Sonderschulstatus gebundenen Schamgefühle die Selbstwahrnehmung und das Bewältigungsverhalten der Schüler/innen im Alltag entscheidend negativ beeinflussen.

 

Nur sehr wenige der Beschämten können sich zu ihrem Status als Sonderschüler/innen in Alltagssituationen bekennen. Die meisten verleugnen  bzw. verschweigen ihren Status aus Scham. Ihr Verhalten beweist, dass sie sich den negativen gesellschaftlichen Fremdbildern angepasst haben, die es über sie gibt. Sofern sie ihre Schamgefühle nicht verarbeiten, ist auch eine vollständige Übernahme der Defizitzuschreibung in das Selbstkonzept nicht auszuschließen. Eine solche Entwicklung führt zur Bereitschaft, die gesellschaftliche Isolation und den gesellschaftlichen Ausschluss im späteren Leben dem eigenen Versagen zuzuschreiben. Ebenso real ist die Gefahr besonders für männliche Jugendliche, zur Abwehr ihrer Schamgefühle aggressives und deviantes Verhalten zu entwickeln.

 

3. Ergebnis:

Wegen der erschwerten Bedingungen ihrer Lebenslage haben Schüler und Schülerinnen  mit Migrationshintergrund es schwerer als herkunftsdeutsche  Schüler und Schülerinnen, ihre Schamgefühle  zu bewältigen und ein positives Selbstkonzept zu entwickeln.

 

Was ist gemeint? Migranteneltern schämen sich häufiger und intensiver wegen des Sonderschulstatus ihres Kindes als Eltern herkunftsdeutscher Schüler/innen. Das hat die Befragung der Eltern ergeben. Die Scham der Migranteneltern (in meiner Untersuchung waren es hauptsächlich türkische Eltern) erklärt sich aus der doppelten Stigmatisierungsgefahr, unter der sie in Deutschland leben: zum einen durch ihren ethnischen Minderheitenstatus, zum anderen durch die Zuordnung zur Sonderschule, die nicht nur in den Augen der deutschen Mehrheitsgesellschaft, sondern auch bei den eigenen Landsleuten stigmabehaftet ist.

 

Das Schamverhalten der Eltern beeinflusst die Kinder in ihrem Schamerleben und ihrer Schamverarbeitung. Spüren die Kinder, dass die Eltern sich wegen der Sonderschule schämen, können Gefühle der Wertlosigkeit schmerzhaft verstärkt werden.

 

4. Ergebnis:

Obwohl den unmittelbar in die Sonderschule eingeschulten Schülern und Schülerinnen die Beschämung durch das Schulversagen und den damit verbundenen Ausschluss aus dem Regelschulsystem erspart bleibt, können sie keinen Vorteil aus der Schonraumsituation ziehen. Sie sind nicht weniger beschämt und belastet wegen ihres Sonderschulstatus.

 

Es liegt die Annahme nahe, dass man als „originärer“ Sonderschüler noch stärker institutionell verletzt sein kann, weil man nicht einmal für „gut“ genug befunden wurde, die Grundschule zu besuchen.

 

Am Lernen gehindert - ein Verstoß gegen das Menschenrecht auf Bildung

Die Neurowissenschaft hat nachgewiesen, dass das Selbstbild, das Menschen von sich haben, eine tiefe Bedeutung hat für das gesamte (Er-)Leben. Es ist die Wahrnehmung, die auch unsere Motivation, unsere Anstrengungsbereitschaft, unser Lernen nachhaltig beeinflusst. Der Neurobiologe Gerald Hüther spricht zu Recht von der „Macht der inneren Bilder“.

 

Wie sollen schambestimmte Selbstbilder Vertrauen und Zutrauen in die eigene Selbstwirksamkeit erzeugen, ohne die erfolgreiches Lernen nicht auskommt? Wie sollen diese negativ eingefärbten Selbstbilder etwa zum lebenslangen Lernen motivieren? Die geringe Lerneffektivität der Sonderschulen, die wissenschaftlich hinreichend bewiesen ist, erklärt sich aus der sozialen Zusammensetzung der Schülerschaft, die mehrheitlich von negativen Selbstbildern geprägt ist.

 

Die Sonderschüler/innen werden als sozial benachteiligte Gruppe behindert und extrem benachteiligt in ihren Lernmöglichkeiten durch das selektive deutsche Schulsystem. Mit diesem Sachverhalt verstößt die Bundesrepublik gegen das Menschenrecht auf Bildung nach der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention.

 

Die Sonderschule ist –bildlich gesprochen – eine Falle. Als „Schonraum“ gewährt sie Entlastung, indem sie leistungsschwächeren Kindern den Leistungsvergleich mit den sog. besseren Schülern erspart. Aber sie kann sie nicht schützen vor den Erfahrungen der Herabsetzung, der Diskriminierung und dem Verlust ihrer Selbstachtung und Würde, weil sie selbst eine stigmatisierende Institution ist. Sie behindert die beschämten Schüler und Schülerinnen in der Entwicklung eines belastbaren positiven Selbstkonzepts und entlässt sie als sozial Beschädigte und gering Qualifizierte. Über die extreme Bildungsarmut wird auch die Armutslage der Betroffenen verfestigt und ihre soziale Exklusion vorprogrammiert.

 

Die Sonderschule ist ein Teil des selektiven Schulsystems. Das System als Ganzes ist krank, aber es zeigt seine schädlichen Wirkungen am sichtbarsten und krassesten im untersten Leistungssegment, in den Sonderschulen. Deshalb muss der Blick, der zur Zeit auf die Zukunft der Hauptschule gerichtet ist, auch auf die Sonderschulen gerichtet werden. Im Sinne der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist Deutschland zur Transformation seines selektiv gegliederten Schulwesens zu einem inklusiven, nichtausgrenzenden Schulsystem für alle verpflichtet.

 

Konsequenzen für kommunales Handeln

Kommunen sollten sich gegenüber der Landesregierung stark machen für die Schließung der Sonderschulen für Kinder mit Lern- sowie emotionalen und sozialen Entwicklungsproblemen. Die Schließung kann und sollte sofort umgesetzt werden. Bestehende Sonderschulen nehmen dann einfach keine Kinder mehr auf, sondern geben stattdessen ihre sonderpädagogischen Ressourcen für Prävention und Integration in das Regelschulsystem ab. Die  Steuerung der notwendigen Prozesse kann nur auf lokaler/regionaler Schulträgerebene geschehen. Jede Kommune weiß, welche Schulen zusätzlich unterstützt werden müssen, damit diese ihre Schüler und Schülerinnen bestmöglich individuell fördern können. Eine direkte pauschale Zuweisung von sonderpädagogischen Personalressourcen an die entsprechenden Grundschulen wird z.B. im Hamburger Schulversuch „Integrative Regelklasse“ schon lange erfolgreich praktiziert. Dieses Verfahren hat auch den Vorteil, dass kein Kind mehr als behindert abgestempelt werden muss, bevor es sonderpädagogische Unterstützung bekommt.

 

Aus den genannten Gründen ist die Planung des NRW Schulministeriums, Sonderschulen zu „Kompetenzzentren“ weiterzuentwickeln, eine Fehlkonstruktion und Täuschung. Diese sollen zusätzlich zu ihrer bisherigen Aufgabe der separaten Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen auch noch die Prävention und Integration in Kooperation mit den Regelschulen  übernehmen. Da die Sonderschulen in ihrer Funktion als „Kompetenzzentrum“ auch darüber entscheiden können, wo ein Kind bestmöglich gefördert werden kann, wird es immer Schüler und Schülerinnen geben, die im Interesse des institutionellen Selbsterhalts für nicht integrierbar erklärt und ausgesondert werden.

 

Die Kommunen scheinen jedoch mehr und mehr zu begreifen, dass (Bildungs-)Armut der Stadt- und Regionalentwicklung extrem schadet und bekämpft werden muss. Die Forderung des Städtetags nach einer erweiterten kommunalen Schulträgerschaft zielt darauf ab, dass Kommunen sich systematisch mit den Leistungen des lokalen Schulsystems auf ihrem Territorium verantwortlich befassen, nicht zuletzt auch, weil der fehlende Erfolg des Schulsystems finanztechnisch letzten Endes bei ihnen hängen bleibt. Sie sind es, die dann für die nicht erfolgreichen Schulabbrecher/innen oder Sonderschüler/innen  mit der Kinder- und Jugendhilfe oder der Sozialhilfe einzustehen haben.

 

Die Kommunen brauchen zukünftig den gesetzlichen Auftrag, die Kompetenzen und die Finanzmittel für ein qualitatives Bildungs- und Integrationsmanagement. Dazu gehört die Aufgabe, über die Sonderschulen hinaus das zersplitterte Bildungssystem zusammenzuführen und den Prozess der Transformation lokal und regional im Dialog mit den Schulen und den Netzwerkpartnern zu organisieren. Dazu gehört auch das Recht, gestützt auf kleinräumige Sozial- und Bildungsberichterstattung, Sondermaßnahmen für die Bildungseinrichtungen zu gewähren, die es besonders schwer haben.

 

Dr. Brigitte Schumann