Beschluss des Kreisvorstands vom 24. Juli 2002
Am Dienstag, den 2. Juli 2002 hat die Landesregierung im Rahmen der Haushaltsberatungen des Kabinetts beschlossen, mit dem Landeshaushalt 2003 auch Studiengebühren einzuführen. Würden diese Pläne Gesetzeskraft erhalten, würden ab Sommersemester nächsten Jahres Studiengebühren in erheblichem Umfang (650 Euro pro Semester) von sogenannten Langzeitstudierenden, Zweit- und Seniorenstudierenden erhoben. Bei den Langzeitstudierenden ist die Semesterzahl, ab der Gebühren erhoben würden, mit 13 bzw. 10 Semestern so gewählt, dass ein großer Teil der Studierenden betroffen wäre, da diese Semesterzahl mit der Durchschnittsstudiendauer in NRW nahezu identisch ist.
Der Vorstand hält diese Pläne für falsch und bekräftigt die Position, die die Partei auf ihrem Landesparteitag in Unna (25./26. Mai 2002) gegen die Einführung von Studiengebühren insbesondere für Langzeitstudierende beschlossen hat. Folgende Passage des Beschlusses möchte der Vorstand in diesem Zusammenhang besonders unterstreichen:
„Studiengebühren verschärfen die unsoziale Auslese beim Zugang zu Hochschulen. Sie messen das individuelle Recht auf Bildung am Kontostand der Eltern und in Zeiten des Mangels an hochschulqualifizierten Arbeitskräften schrecken sie vom Studium ab und stellen den Generationsvertrag in Frage. Wir wollen Studierwillige nicht vom Studium abschrecken, dies wäre bildungspolitisch der falsche Weg. Dafür müssen die Studienbedingungen und vor allem aber auch die Studienfinanzierung so gestaltet sein, dass ein Studium in angemessener Zeit absolviert werden kann.“
Vor diesem Hintergrund
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lehnt der Vorstand die geplante Einführung von Studiengebühren ab;
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erwartet der Vorstand, dass die GRÜNE Landtagsfraktion sich bei den kommenden parlamentarischen Beratungen zum Landeshauhalt 2003 entschieden und konsequent gegen die Einführung wendet und auf Änderung in diesem Punkt drängt;
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fordert der Vorstand die GRÜNE Landtagsfraktion auf, gemeinsam mit der Partei mit Nachdruck ein sozial- und bildungspolitisch akzentuiertes Gesamtkonzept der Bildungsfinanzierung zu erarbeiten, das den Bildungsbedürfnissen der Menschen und den Bildungserwartungen der Gesellschaft Rechnung trägt.