Gemeinsame
Stellungnahme der drei Mülheimer Umweltverbände zur Ruhrpromenade.
An
die Oberbürgermeisterin
Dagmar
Mühlenfeld
der
Stadt Mülheim an der Ruhr
Postfach
10 19 53
45466
Mülheim an der Ruhr
Bedenken
und Anregungen zum Bebauungsplan "Ruhrpromenade - Innenstadt 31"
Sehr
geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mühlenfeld,
die
anerkannten Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND), Naturschutzbund Ruhr (NABU Ruhr) und die Landesgemeinschaft Naturschutz
und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU) in Mülheim an der Ruhr nehmen gemeinsam
zum o. a. B-Plan Stellung.
Die
Verbände lehnen die Beseitigung der Parkanlage „Ost-Ruhranlagen“ entschieden
ab.
Grundsätzliches
Die
Parkanlage wird von der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und
Landschaftskultur – Arbeitskreis historische Gärten (DGGL), Herrn PeterJordan,
als denkmalschutzwürdig eingeschätzt (u. a. sein Schreiben vom 14.04.2005 an
das Stadtplanungsamt). In dem Gutachten von Herrn Gregor Blauermel über die Erhaltungsmöglichkeiten
von 8 Naturdenkmalen (im Auftrag der Stadt Mülheim, von Okt. 2004) werden
mehrere Naturdenkmale sowie weitere „seltenere“ Baumarten als erhaltungswürdig
eingestuft. Die Anlage ist darüber hinaus Bestandteil der MÜGA und wurde
seinerzeit mit öffentlichen Mitteln gefördert.
Die
Verbände teilen die Einschätzung der Gutachter bzgl. der Denkmalschutzeignung
der Parkanlage und der Erhaltungswürdigkeit der Naturdenkmale und der weiteren,
im Gutachten aufgeführten Baumarten. Die Realisierung des B-Planes bedeutet
eine Umwidmung der Parkanlage in eine Uferpromenade mit hohem Versiegelungsgrad
und nach unserer Auffassung geringem ästhetischem Wert. Die Uferpromenade kann
weder die heute bestehenden ökologisch-sozialen Funktionen der Anlage, noch das
durch die Anlage geprägte heutige Landschafts- bzw. Stadtbild ersetzen.
Im
Detail
Zur
Erhaltung der Naturdenkmale und weiterer schutzwürdiger Baumarten: Es ist
fachlich nicht nachvollziehbar und entsprechend zweifelhaft, dass alte Bäume,
die sich unter einem Parkklima Jahrzehnte lang entwickelt haben, bei
Realisierung des B-Planes in „Hochbeeten“ oder innerhalb eines versiegelten
Fußweges weiterhin halten werden. Aufgrund der deutlich veränderten
kleinklimatischen Situation und des veränderten Bodenwasserhaushaltes besteht
der begründete Verdacht, dass die meisten Bäume kurz- bis mittelfristig
absterben werden. Bei Realisierung des B-Planes muss auf die Anlage von
Hochbeeten verzichtet werden. Zudem müssen die Flächen unter den Bäumen -
analog des Kronendurchmessers der Bäume - von einer Versiegelung ausgenommen
werden.
Wir
gehen davon aus, dass das gesamte Verfahren, insbesondere das der geplanten
Marina UVP-pflichtig, ist. Für das Verfahren der geplanten Marina sowie bei
einer Veränderung des Ruhrufers fordern wir ein Planfeststellungsverfahren nach
§31 WHG mit anhängiger UVP.
Im
Rahmen des B-Plans fordern wir die Belange des Denkmalschutzes zu
berücksichtigen, ggf. ein gesondertes Verfahren nach DSchG durchzuführen. In
diesem Zusammenhang muss auch die Denkmalschutzwürdigkeit des Treidelpfades
(Leinpfad) geprüft werden. Da es sich bei der Ruhr und des Ruhrufers um ein
Landschaftsschutzgebiet handelt, regen wir an, frühzeitig den Landschaftsbeirat
bei der ULB Mülheim mit in den Planungsprozess einzubinden.
Für
Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit
freundlichen Grüßen
I.A.
der anerkannten Naturschutzverbände in Mülheim an der Ruhr
gez.
Jürgen Göring, BUND, Mitglied im Landschaftsbeirat
gez.
Elke Brandt, NABU Ruhr, Mitglied im Landschaftsbeirat
gez.
Erich Lehmkühler, LNU, Mitglied im Landschaftsbeirat