Mülheim an der Ruhr, 28. Dezember 2009

Neue Möglichkeiten im Vergaberecht


Die Grünen nehmen einen erneuten Anlauf, um sozialen und ökologischen Anliegen bei städtischen Vergaben mehr Gewicht zu verschaffen.


Rückenwind verschafft ihnen das Bundesgesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom April diesen Jahres. Es ermöglicht den Städten und Gemeinden, bei ihren Auftragsvergaben an die Auftragnehmer Anforderungen zu stellen, die „insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen“. Das war bisher anders. Allein entscheidend waren die finanziellen Aspekte. Deshalb bissen die Grünen bei ihren Vorstößen immer wieder auf Granit.

„Nun ist es möglich“, freut sich die stellvertretende Fraktionssprecherin Annette Lostermann-De Nil, „bei städtischen Vergaben ausbeuterische Kinderarbeit, unsoziale Dumpinglöhne oder auch Umweltfrevel auszuschließen.“

In ihrem Antrag an den Betriebsausschuss ImmobilienService fordern die Grünen von der Verwaltung die Überarbeitung aller städtischen Vergabeordnungen und Leistungsbeschreibungen im Sinne dieser Neuerung. Das Resultat soll sie möglichst bald den Bezirksvertretungen, dem Ausschuss selbst und dem Rat vorlegen.


Annette Lostermann-De Nil