Mülheim an der Ruhr, 14. Januar 2010


Hilft die Friedhofssatzung gegen Kinderarbeit?


Mittels ausbeuterischer Kinderarbeit in Indien und anderen Ländern der Dritten Welt gefertigte Grabsteine sollen von den Mülheimer Friedhöfen verschwinden. Dies fordern die Grünen und suchen nach Wegen zur Umsetzung.

Ins Auge fassen sie dabei die Mülheimer Friedhofssatzung. „Weil sie eine Fülle von gestalterischen Auflagen macht“, erklärt ihr Vorstandssprecher Dr. Wolf Jürgen Richter, „kann sie hoffentlich auch das Aufstellen von auf Kosten der Gesundheit von Kindern hergestellter Grabsteine untersagen“. Die Frage, ob eine solche Änderung rechtlich möglich ist, soll die Verwaltung der Fraktion im nächsten Umweltausschuss beantworten.

Einen Schwachpunkt machen die Grünen eher in der Ausführung aus. „Momentan“, gesteht Dr. Richter ein, „ist es für Käufer und Verwaltung schwer, von Kinderhand gefertigte Grabsteine zu erkennen. Die bisherige Zertifizierung ist nicht effektiv, da in Indien Zertifikate gegen Bestechungsgelder zu bekommen sind. Dieses Verfahren gilt es zu verbessern.“

„Wenn eine Handhabe besteht“, fordert der Ausschussvorsitzende Hubert Niehoff, „sollten wir sie nutzen. Eine Verankerung in der Friedhofssatzung ist bis zu einer effektiveren Zertifizierung immerhin ein starker Appell gegen die Ausbeutung von Kindern.“

Dr. Wolf Jürgen Richter, Hubert Niehoff