Mülheim an der Ruhr, 04.02.2010

Lücken im Regelwerk schließen

Die umstrittene Nichtzulassung der AFRIKALISTE zur Wahl des Integrationsrates hat Konsequenzen. Die Grünen wollen nun zwei Regelungslücken durch eine Ergänzung der Wahlordnung schließen.

Letztere orientiert sich größtenteils an den Regelungen des Kommunalwahlgesetzes. Es bietet im Falle der Nicht-Zulassung eines Wahlvorschlages die Möglichkeit einer Beschwerde auf Landesebene. „Dies ist bei der Wahl zum Integrationsrat praktisch nicht möglich“, stellt Axel Hercher, Mitglied im Wahlausschuss, fest. „Wir schlagen deshalb vor, die Beseitigung von Mängeln, die nach der Abgabefrist entstehen, noch bis zur Entscheidung über die Zulassung zu ermöglichen.“ Konkret lautet die Einfügung: „Soweit ein gültiger Wahlvorschlag ... durch Umstände, die die jeweilige Wählergruppe oder Einzelbewerber nicht zu vertreten haben, ungültig wird, können die Vertrauenspersonen diesen Mangel bis zur Entscheidung über die Zulassung beseitigen.“

Als bedenklich bewerten die Grünen, dass bisher eine Person Vertrauensperson oder Beauftragter für die „Erklärung an Eides statt“ gleich für mehrere Wahlvorschläge sein kann. Das wollen sie künftig ausschließen. Vertrauensperson oder Beauftragter der Wahlversammlung kann man, so der Antrag, künftig nur noch für einen Wahlvorschlag sein. Aufgrund der Konkurrenz der Wahllisten, befürchtet die Fraktion, könnten sonst Befangenheiten entstehen.

„Mittels dieser Änderungen“, stellt Hercher fest, „sind Manipulationen wie zu Lasten der AFRIKALISTE geschehen von vornherein ausgeschlossen.“

Axel Hercher