Mülheim an der Ruhr, 09.02.2010

Hartz IV: Grüne loben das Verfassungsgericht

Als längst überfällig bezeichnen die Grünen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes betreffs Hartz IV-Regelsätze für Kinder.

„Die bisherige Regelung“, erklärt ihre Sozialexpertin Eva Weber, „geht meilenweit an der Lebenswirklichkeit vorbei. Wer ernsthaft meint, dass für ein Kind unter sechs Jahren 215 Euro pro Monat ausreichen oder ca. drei Euro pro Tag für Nahrungsmittel genug sind, hat von der Realität keine Ahnung. Der enorme Neu-Bedarf bei Kindern an Schuhen, Kleidung sowie Bildungsausgaben ist mit der Zahlung von nur 60 bis 80 % des Erwachsenenregelsatzes nicht vereinbar. Die Verfassungsrichter stellen die Praxis nun wieder vom Kopf auf die Füße. Kinder von Hartz IV-Beziehern haben wie alle anderen auch ein Recht auf ein lebenswertes Leben, soziale und kulturelle Teilhabe.“

Weber hofft nun auf schnelle politische Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben. „Dieser unhaltbare Zustand, unter dem Hunderttausende Kinder litten“, so die Stadtverordnete, „gehört so schnell wie möglich reformiert. Die Politik sollte damit nicht bis Jahresende warten.“

Die Grünen warnen in Richtung Berlin aber schon jetzt davor, Teile der anstehenden Mehrausgaben an die klammen Kommunen weiterzureichen. „Die Regelsätze“, stellt Weber fest, „sind Sache des Bundes. Und das soll auch so bleiben!“

Eva Weber