Teurer Kadi
Seit dem 12. Februar ist eine Verwaltungsklage für Hartz IV-Empfänger oder andere finanzschwache Personengruppen nicht mehr kostenfrei. Gemäß eines schwarz-gelben Merhrheitsbeschlusses im Bundesrat sind Prozess- oder Rechtsberatungsgebühren zu entrichten.
Das bringt die Grünen auf den Plan. Ihre sozialpolitische Sprecherin Eva Weber will in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses Auskunft über die Auswirkung dieser Neuregelung vor Ort.
„Der Zugang zur Justiz“, fordert Weber, „muss für alle Menschen erschwinglich sein. Das ist ein wesentliches Prinzip unseres Rechtsstaates. Eine Gebühr - im Gespräch sind 50 Euro - träfe beispielsweise Hartz IV-Empfänger, die vor dem Sozialgericht klagen wollen. Ein solcher Betrag ist im Eckregelsatz des Arbeitslosengeldes II nicht vorgesehen.“
Die Grünen verwehren sich gegen den Vorwurf einer Klagewut der Empfänger von Transferleistungen. „Die hohe Zahl der Hartz IV-Klagen“, so Weber, „ist auf die Mängel des Gesetzes selbst zurückzuführen. Urteile des Bundesverfassungsgericht bestätigen dies ein ums andere Mal. So sind denn auch etwa zwei Drittel aller Klagen erfolgreich. Eine Gebühr hält die Menschen davon ab, ihr gutes Recht einzufordern.“
Eva Weber