Eine klare Regelung für das Aufstellen von Blumenkübeln im öffentlichen Straßenraum fordern die Grünen.
Anlass ist ein Fall aus der Talstraße in Dümpten. Weil ihre Garagenausfahrt immer wieder von Falschparkern blockiert war, beantragten Anwohner beim Ordnungsamt, auf eigene Kosten einen nicht versetzbaren Blumenkübel aufstellen zu dürfen. Er soll verhindern, dass PKW über den vor dem Haus liegenden Bürgersteig hinaus bis in die Ausfahrt hinein parken. In Rücksprache mit der Polizei stellte das Ordnungsamt fest, dass durch den Kübel keine Verkehrsgefährdung bestehe. Behördliche Auflage sei aber ein mit dem städtischen Grünflächenamt abzuschließender Pflegevertrag. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass die Grünpfleger kein Interesse an einem derartigen Vertrag hatten. Aus Sicht des Ordnungsamtes muss das nach jetziger Praxis zur Ablehnung des Aufstellungsgesuches führen.
„Aus Sicht des Bürgers“, stellt Axel Hercher, Fraktionssprecher in der Bezirksvertretung Rechtsruhr-Nord, fest, „ist das ein Stück Schilda. Wenn das Grünflächenamt die Pflege nicht übernehmen will, sollte man sie den Bürgern selbst übertragen. Es muss dem Rechtsamt doch möglich sein, einen Muster-Pflegevertrag zwischen Bürgern und Stadt aufzusetzen. Er könnte bei unzureichender Pflege die Pflicht zur Beseitigung des Kübels festschreiben.“
Nach einer Beschwerde der Anwohner verhandelt die Bezirksvertretung im April über die Problematik.