Mülheim an der Ruhr, 13.05.2011

Gegen Hungerlöhne

Arbeitsverhältnisse mit untertariflicher Bezahlung sind den Grünen ein Dorn im Auge. Irritiert zeigen sie sich deshalb über Meldungen, dass diese Praxis auch bei Wohlfahrtsverbänden üblich sei.

Fragebedarf hat die Fraktion, weil die Stadt den Verbänden im Rahmen von Delegationsverträgen gegen Bezahlung zahlreiche Dienstleistungen wie Drogen– und psychosoziale Beratung überträgt. Deshalb bringen die Grünen das Thema auf die Tagesordnung des Sozialausschusses am 20. Mai.

„Wir wollen wissen“, erklärt Fraktionschef Tim Giesbert, „wie und in welchen Umfang die Verbände geringfügig Beschäftigte einsetzen und wie oft sie Honorartätigkeiten vergeben. Sehr interessiert uns, wie häufig bei ihnen Arbeitsverhältnisse sind, die einen Anspruch auf ergänzende Hartz IV–Zahlungen auslösen. Zudem ist wissenswert“, stellt Giesbert fest, „ob sie Mitglied im Arbeitgeberverband und damit an geltende Tarife gebunden sind.“

Den Grünen ist bewusst, dass AWO, DPWV, Caritas, Diakonie und andere wegen stagnierender Fördergelder der öffentlichen Hand finanziell nicht auf Rosen gebettet sind. „Dennoch“, so Giesbert, „sind auskömmliche Löhne ein Muss.“

Tim Giesbert